Lexikon
Exkulpatiọn
Zivilrecht
der Nachweis, dass der Geschäftsherr (Arbeitgeber, Unternehmer u. Ä.) bei der Auswahl seines Verrichtungsgehilfen (Arbeiters, Angestellten) und bei der Beschaffung von Vorrichtungen oder Gerätschaften die im Rechtsverkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat; ebenso der Nachweis, dass ein eingetretener Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre (§ 831 BGB).
Wissenschaft
Mein Nachbar, der Grizzly
Experten auf dem Forschungsfeld der biokulturellen Vielfalt untersuchen die Wechselwirkung zwischen biologischer Artenvielfalt und menschlicher Kultur.
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Wissenschaft
Der Mensch als Regenwurm
Forschende bohren tiefe Löcher in Ackerböden und ahmen damit Regenwürmer nach. Wie Pflanzen im Klimaumbruch davon profitieren, zeigen erste Ergebnisse von Feldversuchen in Hildesheim und Schwerin. von KATJA MARIA ENGEL Mit langen Metallstangen drücken Forschende Löcher in einen Weizenacker in der Nähe von Hildesheim. Damit die...
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