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Hauptmangel

ein gesundheitlicher Fehler bei Haustieren, für den der Verkäufer nach früherer Regelung haften musste, wenn er sich innerhalb einer gesetzlich bestimmten Frist, der Gewährfrist, zeigte. Für die Feststellung eines Hauptmangels war die Heranziehung eines Tierarztes geboten. Die eigenständige Mängelhaftung beim Viehkauf ist mit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes entfallen.

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