Lexikon
Gewährfrist
früher im Viehhandel der Zeitraum, in dem sich die Gewährsmängel zeigen mussten. Die Gewährfrist begann beim Übergang der Gefahr, d. h., wenn die Verantwortung für das gehandelte Tier auf den Käufer überging. Sie betrug bei Hauptmängeln 14 Tage, sofern diese Frist im Vertrag nicht geändert wurde. Mit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes gibt es keine Sonderregeln für den Viehkauf mehr.
Wissenschaft
Genesen, aber nicht gesund
Die Spätfolgen einer Corona-Infektion sind vielfältig. Das erschwert Forschung und Behandlung.
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Wissenschaft
Warum erkältet man sich im Winter leichter?
Kälte, Nässe oder Zugluft sind nicht daran schuld, wenn die Nase läuft. Des Rätsels Lösung verrät Dr. med. Jürgen Brater. Auch wenn ein grippaler Infekt im allgemeinen Sprachgebrauch „Erkältung“ genannt wird, ist Kälte allein nicht in der Lage, ihn auszulösen. Wäre es anders, müssten Eskimos oder Polarforscher, die im ständigen...
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