Lexikon
Gewährfrist
früher im Viehhandel der Zeitraum, in dem sich die Gewährsmängel zeigen mussten. Die Gewährfrist begann beim Übergang der Gefahr, d. h., wenn die Verantwortung für das gehandelte Tier auf den Käufer überging. Sie betrug bei Hauptmängeln 14 Tage, sofern diese Frist im Vertrag nicht geändert wurde. Mit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes gibt es keine Sonderregeln für den Viehkauf mehr.
Wissenschaft
Quantensprünge in der Röhre
Mit einem neuartigen Kernspinmikroskop lassen sich zum ersten Mal per Kamera hochaufgelöste Bilder von molekularen Prozessen machen – zum Beispiel für die Krebsdiagnostik oder die Forschung an Batteriematerialien. von DIRK EIDEMÜLLER Wenn Chemiker ein Herstellungsverfahren für eine neue Substanz ertüftelt haben, überprüfen sie...
Wissenschaft
Das Harte unterliegt
In seiner „Legende von der Entstehung des Buches Taoteking auf dem Weg des Laotse in die Emigration“ lässt Bertolt Brecht den Weisen auf einen Zollbeamten treffen, der fragt, worüber sich der Gelehrte Gedanken gemacht und was er dabei herausgefunden hat. Der Knabe, der Laotse begleitet, antwortet mit dem berühmten Satz, „Dass das...
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