Wahrig Fremdwörterlexikon
Distrikt
◆ Dis|t|rịkt 〈m.; –s, –e〉
[< mlat. districtus »Gerichtszwang, Gerichtsgebiet«; zu lat. distringere »auseinanderziehen, straffspannen, zwingen«] 1
Verwaltungsbezirk
2
abgeschlossener Bereich
◆
Die Buchstabenfolge dis|t… kann auch di|st… getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. –trahieren, –tribuieren (→a. kontrahieren, kontribuieren).