Wahrig Fremdwörterlexikon

Distrikt

◆ Dis|t|rkt
m.; s, e
1
Verwaltungsbezirk
2
abgeschlossener Bereich
[< mlat. districtus »Gerichtszwang, Gerichtsgebiet«; zu lat. distringere »auseinanderziehen, straffspannen, zwingen«]
Die Buchstabenfolge dis|t kann auch di|st getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. trahieren, tribuieren (→a. kontrahieren, kontribuieren).
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