Wahrig Fremdwörterlexikon

substanziieren

◆ sub|stan|zi|ie|ren
V.
1
mit Vollmacht ausstatten
2 bes. Rechtsw.
durch Tatsachen belegen;
einen Fall ausführlich ~
[Substanz]
Die Buchstabenfolge sub|st kann auch subs|t getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. standard (→a. Standard).
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