Wahrig Fremdwörterlexikon
substanziieren
◆ sub|stan|zi|ie|ren 〈V.〉
[→ Substanz] 1
mit Vollmacht ausstatten
2 〈bes. Rechtsw.〉
durch Tatsachen belegen;
einen Fall ausführlich ~
◆
Die Buchstabenfolge sub|st… kann auch subs|t… getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. –standard (→a. Standard).