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Jugendarrest

Zuchtmittel des Jugendstrafrechts, besteht als Freiheitsentziehung in den Formen Freizeitarrest (am Wochenende), Kurzarrest (26 Tage) und Dauerarrest (14 Wochen). Der Jugendarrest soll vor Augen führen, dass man für Unrecht einzustehen hat.

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