Lexikon

Abgrenzung

Politik
von der DDR seit Herbst 1970 gebrauchtes Schlagwort zur Kennzeichnung ihrer Politik gegenüber der BR Dtschld. Die DDR verneinte damit den Fortbestand der dt. Nation u. die Existenz eines historisch begründeten Sonderverhältnisses zwischen den beiden dt. Staaten. Die Abgrenzungspolitik wurde mit der Gegensätzlichkeit der Gesellschaftssysteme der beiden Staaten begründet u. als „objektiver Prozess“ bezeichnet. Sie diente dem Zweck, die im Rahmen der Entspannungs- u. Vertragspolitik gewachsenen westl. Einflüsse auf die Bevölkerung der DDR abzuwehren.