Lexikon

Bewachungsgewerbe

gewerbsmäßige Bewachung von Räumen, Häusern und Grundstücken durch private Unternehmen. In Deutschland ist für die Ausübung des Bewachungsgewerbes eine behördliche Erlaubnis erforderlich (§ 34a GewO). Spitzenorganisation des Bewachungsgewerbes: Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V., Frankfurt am Main.
Humanoide Echse mit Anzug und Brille, steht aufrecht, trägt einen Aktenkoffer, Text:
Wissenschaft

Wenn Forschende Geschichten erzählen

Experimentelle Forschung braucht Geld. Dafür müssen die Forschenden in aller Regel über Projektanträge sogenannte Drittmittel bei öffentlichen oder privaten Förderorganisationen beantragen – beispielsweise bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Dort werden die Anträge von Fachkollegen begutachtet, die nachfolgend das...

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Wissenschaft

Weltraumgestützte Solarenergie: Eine gute Idee?

Solarenergie ist eine tolle Sache – wenn da nicht die lästigen Wolken wären. Und die Nächte. Wie wäre es also, wenn man die Solarpaneele nicht auf der Erde, sondern im sonnigen Weltraum installieren würde und die Energie von dort aus zur Erde schickt? Man könnte riesige Solarkraftwerke in einer geostationären Umlaufbahn 36.000...

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