Lexikon
Bewachungsgewerbe
gewerbsmäßige Bewachung von Räumen, Häusern und Grundstücken durch private Unternehmen. In Deutschland ist für die Ausübung des Bewachungsgewerbes eine behördliche Erlaubnis erforderlich (§ 34a GewO). Spitzenorganisation des Bewachungsgewerbes: Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V., Frankfurt am Main.
Wissenschaft
Wenn Forschende Geschichten erzählen
Experimentelle Forschung braucht Geld. Dafür müssen die Forschenden in aller Regel über Projektanträge sogenannte Drittmittel bei öffentlichen oder privaten Förderorganisationen beantragen – beispielsweise bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Dort werden die Anträge von Fachkollegen begutachtet, die nachfolgend das...
Wissenschaft
Weltraumgestützte Solarenergie: Eine gute Idee?
Solarenergie ist eine tolle Sache – wenn da nicht die lästigen Wolken wären. Und die Nächte. Wie wäre es also, wenn man die Solarpaneele nicht auf der Erde, sondern im sonnigen Weltraum installieren würde und die Energie von dort aus zur Erde schickt? Man könnte riesige Solarkraftwerke in einer geostationären Umlaufbahn 36.000...
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Land unter an den Küsten
Das Leben danach
Technik an der Torlinie
Baumaterialien als Kohlenstoffspeicher
Das Orchester unseres Körpers
Licht ermöglicht Leben