Lexikon

Bewachungsgewerbe

gewerbsmäßige Bewachung von Räumen, Häusern und Grundstücken durch private Unternehmen. In Deutschland ist für die Ausübung des Bewachungsgewerbes eine behördliche Erlaubnis erforderlich (§ 34a GewO). Spitzenorganisation des Bewachungsgewerbes: Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V., Frankfurt am Main.
hossenfelder_02.jpg
Wissenschaft

Moleküle als Speicher für Solarenergie?

Solarenergie ist großartig. Wenn wir es darauf anlegen würden, könnten wir mit ihr den gesamten Energiebedarf der Menschheit decken. Denn global betrachtet schickt die Sonne pro Jahr etwa 7.000– bis 8.000-mal mehr Energie zur Erde, als die gesamte Menschheit im selben Zeitraum verbraucht. Ihr Potenzial für die Energiewende ist...

Insekten, Schädlinge
Wissenschaft

Düfte statt Pestizide

Kulturpflanzen lassen sich umweltfreundlich schützen – durch synthetische Abwehrdüfte nach natürlichem Vorbild. von CHRISTIAN JUNG Die aktuelle Lage in der Landwirtschaft ist brisant: In mehr als der Hälfte der Länder der Erde fällt mindestens ein Drittel der landwirtschaftlichen Ernten Schädlingen und Pflanzenkrankheiten zum...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon