Lexikon

Bewachungsgewerbe

gewerbsmäßige Bewachung von Räumen, Häusern und Grundstücken durch private Unternehmen. In Deutschland ist für die Ausübung des Bewachungsgewerbes eine behördliche Erlaubnis erforderlich (§ 34a GewO). Spitzenorganisation des Bewachungsgewerbes: Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V., Frankfurt am Main.