Lexikon
Branntweinmonopol
als staatliches Branntweinmonopol in Deutschland seit 1919, heute geregelt im Gesetz über das Branntweinmonopol von 1922 mit zahlreichen Änderungen und in der Branntweinmonopolverordnung vom 20. 2. 1998. Das Branntweinmonopol wird durchgeführt von der 1951 errichteten Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Sitz: Offenbach am Main) und umfasst neben einem Übernahmemonopol ein Einfuhrmonopol, ein Reinigungsmonopol sowie ein Handelsmonopol. Ablieferungspflichtig ist der im Inland produzierte Branntwein mit Ausnahme des Korn- und Obstbranntweins sowie des in kleineren sog. Abfindungsbrennereien erzeugten Branntweins.
Wissenschaft
Mensch veränderte Atmosphäre schon im 19. Jahrhundert
Durch die Verbrennung fossiler Rohstoffe setzen wir Menschen große Mengen an Treibhausgasen frei und verändern dadurch das weltweite Klima. Doch ab wann hatten diese Emissionen erstmals messbare Einflüsse auf das Klimasystem? Dieser Frage haben sich Forschende nun mithilfe einer Modellsimulation genähert. Hätten die Menschen...
Wissenschaft
Rohstoffe aus der Tiefe
Im und auf dem Meeresboden lagern wertvolle Metalle. Doch Tiefseebergbau ist mit hohen Risiken verbunden, deshalb hat bisher noch kein Abbau stattgefunden. Von RAINER KURLEMANN Der Hunger nach Rohstoffen macht auch vor den Ozeanen nicht Halt, denn der Meeresboden birgt Schätze, die zur Produktion von Hightech-Geräten,...