Lexikon
Branntweinmonopol
als staatliches Branntweinmonopol in Deutschland seit 1919, heute geregelt im Gesetz über das Branntweinmonopol von 1922 mit zahlreichen Änderungen und in der Branntweinmonopolverordnung vom 20. 2. 1998. Das Branntweinmonopol wird durchgeführt von der 1951 errichteten Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Sitz: Offenbach am Main) und umfasst neben einem Übernahmemonopol ein Einfuhrmonopol, ein Reinigungsmonopol sowie ein Handelsmonopol. Ablieferungspflichtig ist der im Inland produzierte Branntwein mit Ausnahme des Korn- und Obstbranntweins sowie des in kleineren sog. Abfindungsbrennereien erzeugten Branntweins.
Wissenschaft
Islamisches Zelt über christlichem Altar
In einer Kirche im italienischen Ferrara hat eine Historikerin ein einzigartiges Fresko aus dem 13. Jahrhundert entdeckt. Das Wandbild in der Apsis zeigt ein kunstvoll gefertigtes islamisches Zelt aus bunten Stoffen, das wahrscheinlich sowohl auf dem Fresko als auch in der Realität als Vorhang für den Hochaltar der christlichen...
Wissenschaft
Oasen des Lebens
Vulkane löschen Leben aus – und lassen neues entstehen. von BETTINA WURCHE Der Ausbruch eines Vulkans mit seinen Glutwellen und Lavaströmen verbrennt mit einem Schlag alles Grün, vom Grashalm bis zum Baum. Nicht rechtzeitig geflohene Tiere ersticken in toxischen Gasen oder zerfallen zu Asche. Schließlich hinterlässt das...