Lexikon
Branntweinmonopol
als staatliches Branntweinmonopol in Deutschland seit 1919, heute geregelt im Gesetz über das Branntweinmonopol von 1922 mit zahlreichen Änderungen und in der Branntweinmonopolverordnung vom 20. 2. 1998. Das Branntweinmonopol wird durchgeführt von der 1951 errichteten Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Sitz: Offenbach am Main) und umfasst neben einem Übernahmemonopol ein Einfuhrmonopol, ein Reinigungsmonopol sowie ein Handelsmonopol. Ablieferungspflichtig ist der im Inland produzierte Branntwein mit Ausnahme des Korn- und Obstbranntweins sowie des in kleineren sog. Abfindungsbrennereien erzeugten Branntweins.
Wissenschaft
News der Woche 09.08.2024
Der Beitrag News der Woche 09.08.2024 erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Wissenschaft
Wasserstoff im Rohr
Er gilt als zentraler Baustein der Energiewende: Wasserstoff. Nun beginnt in Deutschland der Aufbau eines sogenannten Kernnetzes, um ihn zu seinen Nutzern zu bringen. Es basiert großenteils auf bestehenden Erdgasleitungen. Wie gut taugen sie für Wasserstoff? von KATJA MARIA ENGEL Künftig soll klimaschonend erzeugter, „grüner“...