Lexikon
Branntweinmonopol
als staatliches Branntweinmonopol in Deutschland seit 1919, heute geregelt im Gesetz über das Branntweinmonopol von 1922 mit zahlreichen Änderungen und in der Branntweinmonopolverordnung vom 20. 2. 1998. Das Branntweinmonopol wird durchgeführt von der 1951 errichteten Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Sitz: Offenbach am Main) und umfasst neben einem Übernahmemonopol ein Einfuhrmonopol, ein Reinigungsmonopol sowie ein Handelsmonopol. Ablieferungspflichtig ist der im Inland produzierte Branntwein mit Ausnahme des Korn- und Obstbranntweins sowie des in kleineren sog. Abfindungsbrennereien erzeugten Branntweins.
Wissenschaft
Wie Geschlechtshormone das Immunsystem prägen
Frauen und Männer sind gegenüber zahlreichen Krankheiten unterschiedlich anfällig. Grund dafür ist, dass sich ihr Immunsystem unterscheidet. Unklar war allerdings, ob die Unterschiede vor allem genetisch bedingt sind oder durch die Geschlechtshormone verursacht werden. Nun zeigt eine Studie an Trans-Männern, dass deren...
Wissenschaft
Der natürliche Treibhauseffekt erklärt
Wie der Treibhauseffekt wirklich funktioniert – und warum einfache Erklärungen diesem weltverändernden Phänomen nicht gerecht werden. Von SABINE HOSSENFELDER Wie funktioniert der Treibhauseffekt? Eigentlich scheint es, als ließe sich diese Frage sehr schnell beantworten: In der Atmosphäre befinden sich Treibhausgase wie...