Lexikon
Branntweinmonopol
als staatliches Branntweinmonopol in Deutschland seit 1919, heute geregelt im Gesetz über das Branntweinmonopol von 1922 mit zahlreichen Änderungen und in der Branntweinmonopolverordnung vom 20. 2. 1998. Das Branntweinmonopol wird durchgeführt von der 1951 errichteten Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Sitz: Offenbach am Main) und umfasst neben einem Übernahmemonopol ein Einfuhrmonopol, ein Reinigungsmonopol sowie ein Handelsmonopol. Ablieferungspflichtig ist der im Inland produzierte Branntwein mit Ausnahme des Korn- und Obstbranntweins sowie des in kleineren sog. Abfindungsbrennereien erzeugten Branntweins.
Wissenschaft
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Während der Schwangerschaft und in der Stillzeit verändern sich viele Dinge im weiblichen Körper. Nun haben Forschende entdeckt, dass sich auch die Zellen im Darm schwangerer Frauen erheblich umorganisieren und vergrößern. Die Oberfläche des Dünndarms verdoppelt sich dabei, wodurch die werdenden Mütter mehr Nährstoffe aus der...
Wissenschaft
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