Lexikon
Bundesrat
Deutsches Reich
im Deutschen Reich von 1871–1918 war der Bundesrat verfassungsrechtlich das oberste Organ, bestehend aus Vertretern der Mitglieder des Reichs (Bundesfürsten, Hansestädte) mit nach ihrer Gebietsgröße verschiedener Stimmenzahl (Preußen 17 Stimmen, Hamburg nur eine). Den Vorsitz führte der Reichskanzler. Alle Gesetze bedurften der Zustimmung des Bundesrats, der insofern als echte Zweite Kammer fungierte, obwohl seine Mitglieder weisungsgebundene Vertreter der Bundesfürsten waren. Außerdem bedurften die Auflösung des Reichstags, eine Kriegserklärung u. a. der Zustimmung des Bundesrats. Schließlich hatte er verfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen den Bundesstaaten zu schlichten.
Wissenschaft
Romantische Welt
Der Dichter Novalis, dem die Menschheit die blaue Blume der Romantik als Symbol einer Sehnsucht nach neuen Erlebnishorizonten verdankt, hat gefordert, man müsse die Welt romantisieren. Novalis hat das dazu nötige Vorgehen in vier Schritte eingeteilt, die man sich wie folgt vorstellen kann: Man müsse erstens etwas Bekanntes auf...
Wissenschaft
Das kenn’ ich doch!
Warum wir manchmal Déjà-vus erleben, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. „Déjà vu“ ist französisch und bedeutet „schon gesehen“. Man bezeichnet damit Situationen, in denen man das intensive Gefühl hat, sie schon einmal erlebt zu haben, ohne indes genau sagen zu können, wann, wo und in welchem Zusammenhang. In Studien gaben rund zwei...
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