Lexikon

Bundesrat

Deutsches Reich
im Deutschen Reich von 18711918 war der Bundesrat verfassungsrechtlich das oberste Organ, bestehend aus Vertretern der Mitglieder des Reichs (Bundesfürsten, Hansestädte) mit nach ihrer Gebietsgröße verschiedener Stimmenzahl (Preußen 17 Stimmen, Hamburg nur eine). Den Vorsitz führte der Reichskanzler. Alle Gesetze bedurften der Zustimmung des Bundesrats, der insofern als echte Zweite Kammer fungierte, obwohl seine Mitglieder weisungsgebundene Vertreter der Bundesfürsten waren. Außerdem bedurften die Auflösung des Reichstags, eine Kriegserklärung u. a. der Zustimmung des Bundesrats. Schließlich hatte er verfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen den Bundesstaaten zu schlichten.
Polarbär, Langweilig
Wissenschaft

Mir ist so langweilig!

Überraschend, aber wahr: Langeweile hat auch ihre guten Seiten, wie neue Studien zeigen. von CHRISTIAN WOLF Langeweile ist lästig. Wer sie spürt, will das fade Gefühl loswerden – was gerade in Corona-Zeiten mit den eingeschränkten Freizeitmöglichkeiten nicht so einfach ist. Und Langeweile hat weitere Schattenseiten: Studien...

Wissenschaft

Schmilzt die Finsternis?

Neue Messungen deuten darauf hin, dass die Dunkle Energie im Weltall nicht konstant bleibt, sondern abnimmt. Das hätte unabsehbare Konsequenzen für die Physik – und für die ferne Zukunft. von RÜDIGER VAAS Die Dunkle Energie ist klarerweise das größte Rätsel im Universum. Denn sie macht hinsichtlich der Energiedichte mehr als zwei...

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