Lexikon

Bundesrat

Deutsches Reich
im Deutschen Reich von 18711918 war der Bundesrat verfassungsrechtlich das oberste Organ, bestehend aus Vertretern der Mitglieder des Reichs (Bundesfürsten, Hansestädte) mit nach ihrer Gebietsgröße verschiedener Stimmenzahl (Preußen 17 Stimmen, Hamburg nur eine). Den Vorsitz führte der Reichskanzler. Alle Gesetze bedurften der Zustimmung des Bundesrats, der insofern als echte Zweite Kammer fungierte, obwohl seine Mitglieder weisungsgebundene Vertreter der Bundesfürsten waren. Außerdem bedurften die Auflösung des Reichstags, eine Kriegserklärung u. a. der Zustimmung des Bundesrats. Schließlich hatte er verfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen den Bundesstaaten zu schlichten.
Ein Schiff bringt die Mumie des Sennefer nach Abydos. Ägyptische Wandmalerei aus dem 15. Jahrhundert v. Chr.
Wissenschaft

Die Segel gehisst

Besiedlungsspuren lassen frühe Reisen übers Meer vermuten. Bis ins 10. Jahrhundert n.Chr. gab es keine nennenswerten technischen Navigationshilfen. Von ROLF HEßBRÜGGE Von den ersten Seefahrern ist uns nichts geblieben, keine Abbildungen, keine Schiffsfragmente, keine sonstigen Hinterlassenschaften. Umso spannender waren Meldungen...

Kraftwerk
Wissenschaft

Verpasste Chancen der Energiewende

Beim klimaschonenden Umbau des Energiesystems stehen in Deutschland und weiten Teilen Europas bislang nur wenige Technologien im Rampenlicht. Dabei könnte es sich lohnen, auch auf andere Weise elektrischen Strom aus regenerativen Quellen zu gewinnen. von HARTMUT NETZ Windkraftanlagen, Wasserkraftwerke und Solarpaneele: Das sind...

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