Lexikon

Bundesrat

Deutsches Reich
im Deutschen Reich von 18711918 war der Bundesrat verfassungsrechtlich das oberste Organ, bestehend aus Vertretern der Mitglieder des Reichs (Bundesfürsten, Hansestädte) mit nach ihrer Gebietsgröße verschiedener Stimmenzahl (Preußen 17 Stimmen, Hamburg nur eine). Den Vorsitz führte der Reichskanzler. Alle Gesetze bedurften der Zustimmung des Bundesrats, der insofern als echte Zweite Kammer fungierte, obwohl seine Mitglieder weisungsgebundene Vertreter der Bundesfürsten waren. Außerdem bedurften die Auflösung des Reichstags, eine Kriegserklärung u. a. der Zustimmung des Bundesrats. Schließlich hatte er verfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen den Bundesstaaten zu schlichten.
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Romantische Welt

Der Dichter Novalis, dem die Menschheit die blaue Blume der Romantik als Symbol einer Sehnsucht nach neuen Erlebnishorizonten verdankt, hat gefordert, man müsse die Welt romantisieren. Novalis hat das dazu nötige Vorgehen in vier Schritte eingeteilt, die man sich wie folgt vorstellen kann: Man müsse erstens etwas Bekanntes auf...

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Das kenn’ ich doch!

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