Lexikon
Bundesrat
Deutsches Reich
im Deutschen Reich von 1871–1918 war der Bundesrat verfassungsrechtlich das oberste Organ, bestehend aus Vertretern der Mitglieder des Reichs (Bundesfürsten, Hansestädte) mit nach ihrer Gebietsgröße verschiedener Stimmenzahl (Preußen 17 Stimmen, Hamburg nur eine). Den Vorsitz führte der Reichskanzler. Alle Gesetze bedurften der Zustimmung des Bundesrats, der insofern als echte Zweite Kammer fungierte, obwohl seine Mitglieder weisungsgebundene Vertreter der Bundesfürsten waren. Außerdem bedurften die Auflösung des Reichstags, eine Kriegserklärung u. a. der Zustimmung des Bundesrats. Schließlich hatte er verfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen den Bundesstaaten zu schlichten.
Wissenschaft
Regel-mäßig Schmerzen
Millionen Frauen leiden unter Endometriose. Forschung soll helfen, die Unterleibserkrankung besser verstehen und behandeln zu können. von SIGRID MÄRZ Endometriose ist eine tückische Krankheit. Monat für Monat leiden Betroffene während ihrer Regelblutung – und einige sogar zwischen den Blutungen – unter quälenden, bisweilen...
Wissenschaft
Die Spuren des Verglühens
Die wachsende Menge an Weltraumschrott bereitet auch dann Probleme, wenn sie in der Atmosphäre verglüht. Forscher untersuchen die Folgen für Klima und Ozon – und feilen an Lösungen. von ALINA WOLF Im Februar 2023 startete ein US-amerikanisches Forschungsflugzeug, die WB-57, in Fairbanks, Alaska, und stieg 19 Kilometer weit in die...