Lexikon

Einbringung

Umweltschutz
Entsorgung von Baggergut, Klärschlamm, Industrieabfällen sowie Fischabfällen oder Schiffen, Ölplattformen und anderem Eisenschrott in die See. Die Einbringung von Industrieabfällen in die Nordsee ist seit 1989, von Klärschlamm ab 1999 gemäß der Konvention über den Schutz der Meeresumwelt des Nordatlantiks verboten. Die Abfallverbrennung auf See wurde auf Beschluss der Oslo-Kommission 1991 eingestellt.