Lexikon
Finạnzreform
Neugestaltung der rechtlichen und technischen Grundlagen der öffentlichen Finanzwirtschaft (Finanzverfassung) zur besseren Verwirklichung der angestrebten finanz-, wirtschafts- und sozialpolitischen Ziele. Wichtige Etappen der Finanzreform seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland bilden das Finanzverfassungsgesetz vom 23. 12. 1955 und das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Artikels 106 Grundgesetz vom 24. 12. 1955 (Neuregelung der bis dahin vorläufigen Steuerverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden) sowie das Finanzreformgesetz vom 12. 5. 1969 und das Gemeindefinanzreformgesetz vom 8. 9. 1969 (Regelung der Gemeinschaftsaufgaben und der Gemeinschaftsteuern, Neuregelung der Verteilung der Steuerkompetenzen, des Länderfinanzausgleichs und des kommunalen Finanzausgleichs, insbesondere unmittelbare Beteiligung der Gemeinden an der Einkommensteuer bei gleichzeitiger Einführung einer Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder), Neufassung: 10. 3. 2009.
Im weiteren Sinn gehören zur Finanzreform auch die Schaffung der Voraussetzungen für eine konjunktur- und wachstumspolitische Ausrichtung der öffentlichen Haushaltswirtschaft sowie die Haushaltsreform (Haushaltsreformgesetz vom 12. 5. 1969, Haushaltsgrundsätzegesetz vom 19. 8. 1969, Bundeshaushaltsordnung vom 19. 8. 1969, Gesetz zur Neuordnung des kommunalen Haushaltsrechts vom 25. 4. 1973). Eine andere Zielrichtung setzt das Haushaltssanierungsgesetz vom 22. 9. 1999, das Einsparungen in zahlreichen öffentlichen Ausgabeposten beinhaltet. Steuerreform.
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