Lexikon

Heilpraktiker

Heilkundiger
ein im Heilgewerbe Tätiger ohne ärztliche Bestallung. Er behandelt überwiegend nach homöopathischen und naturheilkundlichen Grundsätzen. Die Erlaubnis, den Beruf des Heilpraktikers auszuüben, wird nach Ausbildung an einer Heilpraktiker-Schule und Abschlussprüfung vor dem zuständigen Amtsarzt erteilt. Berufsorganisationen der Heilpraktiker: Fachverband Deutscher Heilpraktiker, Bund Deutscher Heilpraktiker, Union Deutscher Heilpraktiker. Eine einheitliche Berufsordnung gibt es nicht.