Lexikon
Heilpraktiker
Heilkundigerein im Heilgewerbe Tätiger ohne ärztliche Bestallung. Er behandelt überwiegend nach homöopathischen und naturheilkundlichen Grundsätzen. Die Erlaubnis, den Beruf des Heilpraktikers auszuüben, wird nach Ausbildung an einer Heilpraktiker-Schule und Abschlussprüfung vor dem zuständigen Amtsarzt erteilt. – Berufsorganisationen der Heilpraktiker: Fachverband Deutscher Heilpraktiker, Bund Deutscher Heilpraktiker, Union Deutscher Heilpraktiker. Eine einheitliche Berufsordnung gibt es nicht.
Wissenschaft
News der Woche 11.07.2025
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Ursprung des Aasgeruchs mancher Blumen entdeckt
Manche Pflanzen locken bestäubende Insekten nicht mit süßen Düften an, sondern mit dem Gestank der Verwesung. Wie Blumen diese „Stinkstoffe“ herstellen, haben nun Biologen mittels DNA-Vergleichen von Asarum-Pflanzen herausgefunden. Demnach weisen die Blütenzellen bei einigen Arten in ihrem Erbgut Veränderungen in einem einzelnen...