Lexikon

Heilpraktiker

Heilkundiger
ein im Heilgewerbe Tätiger ohne ärztliche Bestallung. Er behandelt überwiegend nach homöopathischen und naturheilkundlichen Grundsätzen. Die Erlaubnis, den Beruf des Heilpraktikers auszuüben, wird nach Ausbildung an einer Heilpraktiker-Schule und Abschlussprüfung vor dem zuständigen Amtsarzt erteilt. Berufsorganisationen der Heilpraktiker: Fachverband Deutscher Heilpraktiker, Bund Deutscher Heilpraktiker, Union Deutscher Heilpraktiker. Eine einheitliche Berufsordnung gibt es nicht.
Parodontitis, Zähne, Karies
Wissenschaft

Zähne zeigen

Moderne Zahnmediziner greifen immer seltener zum Bohrer: Karies und Parodontitis lassen sich mit innovativen Methoden sanft stoppen. Hilfreich ist dabei die frühzeitige Diagnose. von MONIKA HOLTHOFF-STENGER Zahnfäule und Zahnfleischentzündung sind alte Bekannte der Menschheit. In Marokko entdeckten Wissenschaftler des Max-Planck-...

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Wissenschaft

Schwarzes Loch Wissenschaftsgeschichte

Während in Deutschland viele Tausend Lehrstühle für Kunstgeschichte besetzt sind, kann man die Zahl der Wissenschaftshistoriker gefühlt an den Fingern seiner Hände abzählen. Wissenschaftsgeschichte ist ein Schwarzes Loch in der hiesigen Kultur, das man bei vielen Gelegenheiten dadurch zu stopfen versucht, dass man ab und zu etwas...

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