Lexikon
Kollegiạlprinzịp
[
Kollegialsystemlateinisch
]eine Art der personellen Zusammensetzung von Organen und Behörden: Das Organ bzw. die Behörde wird aus mehreren in der Beschlussfassung gleichberechtigten Personen gebildet; die Stimme eines etwaigen Vorsitzenden gibt allenfalls bei Stimmengleichheit den Ausschlag. Gegensatz: Führerprinzip, auch hierarchisches oder monokratisches (autokratisches) Prinzip, bei dem etwaige Beisitzer des Leiters nur beratende Stimmen haben. Die stets aus mehreren Personen bestehenden Staatskabinette können dagegen sowohl nach dem Kollegialprinzip (z. B. die deutsche Bundesregierung) als auch nach dem monokratischen Prinzip (z. B. die Staatskabinette des Deutschen Reichs 1871–1918 und der USA) gebildet sein.
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