Lexikon
Reạlunion
Staats- und Völkerrecht
[
lateinisch
]die Verbindung von Staaten unter einem Monarchen, bei der dem Gesamtstaat meist die Vertretung nach außen sowie die Leitung der Militär- und Finanzangelegenheiten zufällt. Die Realunion ist auf Dauer angelegt und verfügt über gemeinsame Institutionen. Beispiele: Norwegen–Schweden 1814–1905, Österreich–Ungarn 1867–1918. Vielfach wurde auch das Britische Reich als Realunion betrachtet.
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Schnelleres Wachstum, besserer Geschmack und höhere Erträge – energiesparende LED-Beleuchtung macht in der modernen Landwirtschaft einiges möglich. von Rainer Kurlemann Pflanzen benötigen Licht zum Wachsen. Das klingt einfach, doch hinter diesem Satz versteckt sich eine komplizierte Physik, die beispielsweise im Ackerbau wichtig...
Wissenschaft
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