Lexikon
Reạlunion
Staats- und Völkerrecht
[
lateinisch
]die Verbindung von Staaten unter einem Monarchen, bei der dem Gesamtstaat meist die Vertretung nach außen sowie die Leitung der Militär- und Finanzangelegenheiten zufällt. Die Realunion ist auf Dauer angelegt und verfügt über gemeinsame Institutionen. Beispiele: Norwegen–Schweden 1814–1905, Österreich–Ungarn 1867–1918. Vielfach wurde auch das Britische Reich als Realunion betrachtet.
Wissenschaft
Maispflanzen warnen ihre Nachbarn vor Fressfeinden
Wenn Maispflanzen dicht nebeneinander wachsen, sind sie eigentlich anfälliger für Fressfeinde und Krankheitserreger. Doch ein raffinierter Mechanismus sorgt in diesen beengten Pflanzengemeinschaften dafür, dass sich die Pflanzen sogar besser gegen Schädlinge wehren können. Wie Experimente belegen, kommunizieren Maispflanzen über...
Wissenschaft
Genesen, aber nicht gesund
Die Spätfolgen einer Corona-Infektion sind vielfältig. Das erschwert Forschung und Behandlung.
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