Lexikon
Reạlunion
Staats- und Völkerrecht
[
lateinisch
]die Verbindung von Staaten unter einem Monarchen, bei der dem Gesamtstaat meist die Vertretung nach außen sowie die Leitung der Militär- und Finanzangelegenheiten zufällt. Die Realunion ist auf Dauer angelegt und verfügt über gemeinsame Institutionen. Beispiele: Norwegen–Schweden 1814–1905, Österreich–Ungarn 1867–1918. Vielfach wurde auch das Britische Reich als Realunion betrachtet.