Lexikon
Reạlunion
Staats- und Völkerrecht
[
lateinisch
]die Verbindung von Staaten unter einem Monarchen, bei der dem Gesamtstaat meist die Vertretung nach außen sowie die Leitung der Militär- und Finanzangelegenheiten zufällt. Die Realunion ist auf Dauer angelegt und verfügt über gemeinsame Institutionen. Beispiele: Norwegen–Schweden 1814–1905, Österreich–Ungarn 1867–1918. Vielfach wurde auch das Britische Reich als Realunion betrachtet.
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Zwei Raumsonden nehmen die Jupitermonde ins Visier, besonders den Eismond Europa. Falls dort Mikroben leben, könnten sie von neuartigen Detektoren aufgespürt werden. von THORSTEN DAMBECK Es wird eine Gelegenheit für einen letzten Blick sein, wenn sich die Sonde Juice am 20. August noch einmal bis auf 6.807 Kilometer der Erde...
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