Lexikon
Reạlunion
Staats- und Völkerrecht
[
lateinisch
]die Verbindung von Staaten unter einem Monarchen, bei der dem Gesamtstaat meist die Vertretung nach außen sowie die Leitung der Militär- und Finanzangelegenheiten zufällt. Die Realunion ist auf Dauer angelegt und verfügt über gemeinsame Institutionen. Beispiele: Norwegen–Schweden 1814–1905, Österreich–Ungarn 1867–1918. Vielfach wurde auch das Britische Reich als Realunion betrachtet.
Wissenschaft
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Biomarker neuen Typs ermöglichen es, Alzheimer im Blut zu erkennen und Depressionen anhand des Hirnstroms aufzuspüren. Zudem lassen sich damit Krebs sowie Erkrankungen von Nerven, Herz und Kreislauf immer häufiger individualisiert behandeln. von CHRISTIAN JUNG Ein häufiges Phänomen: Mehrere Patienten haben dieselbe Diagnose,...
Wissenschaft
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