Lexikon

Relunion

Staats- und Völkerrecht
[
lateinisch
]
die Verbindung von Staaten unter einem Monarchen, bei der dem Gesamtstaat meist die Vertretung nach außen sowie die Leitung der Militär- und Finanzangelegenheiten zufällt. Die Realunion ist auf Dauer angelegt und verfügt über gemeinsame Institutionen. Beispiele: NorwegenSchweden 18141905, ÖsterreichUngarn 18671918. Vielfach wurde auch das Britische Reich als Realunion betrachtet.