Gesundheit A-Z
Arzthaftungsrecht
die Haftung, der ein Arzt einem Patienten gegenüber unterliegt, sofern er sich Behandlungsfehler hat zuschulden kommen lassen. In solchen Fällen kann eine Patientin Schadensersatzansprüche geltend machen. Die mögliche Haftung beruht auf dem Behandlungsvertrag oder Krankenhausaufnahmevertrag, den Arzt bzw. Klinik und Patient bei Beginn der Behandlung schließen. Bei der Behandlung des Patienten hat der Arzt einerseits die Pflicht, diesen nach bestem Wissen und Gewissen zu versorgen, andererseits jede Schädigung durch unvorsichtiges Handeln zu vermeiden. Ärzte bzw. Kliniken sind angehalten, sich für den Fall einer Haftungspflicht ausreichend abzusichern (Berufshaftpflichtversicherung).

Wissenschaft
Heiße Spuren
Materialien, die zugleich fest und flüssig sein können, überraschend heilsame Protein-Moleküle – und vielleicht auch Supraleiter, die elektrischen Strom bei Raumtemperatur verlustfrei leiten: Erkenntnisse aus Quantensimulationen bringen Bewegung in viele Bereiche der Forschung. von RALF BUTSCHER Fest, flüssig und gasförmig: Das...

Wissenschaft
Die Umwelt auf dem Schirm
Fast jeder blickt täglich stundenlang auf irgendwelche Bildschirme. Neue Techniken sollen jetzt Herstellung, Benutzung und Entsorgung der Displays umweltschonender machen. von REINHARD BREUER Ob zu Hause, bei der Arbeit oder unterwegs mit dem Auto: Überall hat man es mit Displays zu tun. Und es werden immer mehr. Allein für...