Gesundheit A-Z
Arzthaftungsrecht
die Haftung, der ein Arzt einem Patienten gegenüber unterliegt, sofern er sich Behandlungsfehler hat zuschulden kommen lassen. In solchen Fällen kann eine Patientin Schadensersatzansprüche geltend machen. Die mögliche Haftung beruht auf dem Behandlungsvertrag oder Krankenhausaufnahmevertrag, den Arzt bzw. Klinik und Patient bei Beginn der Behandlung schließen. Bei der Behandlung des Patienten hat der Arzt einerseits die Pflicht, diesen nach bestem Wissen und Gewissen zu versorgen, andererseits jede Schädigung durch unvorsichtiges Handeln zu vermeiden. Ärzte bzw. Kliniken sind angehalten, sich für den Fall einer Haftungspflicht ausreichend abzusichern (Berufshaftpflichtversicherung).
Wissenschaft
Der Akku als Schatztruhe
Immer mehr Autos fahren elektrisch. Doch was soll mit den ausgedienten Lithium-Ionen-Batterien passieren? Gehäuse und Kabel lassen sich einfach wiederverwerten, die Bestandteile von Modulen und Zellen weit schwieriger. Aber es gibt Lösungen. von KLAUS SIEG Ob Smartphone, Laptop, Spielzeug, Fernbedienung oder Elektroauto: Lithium-...
Wissenschaft
Hölzerne Riesen
Windkraftanlagen aus Holz galten lange Zeit als nicht realisierbar. Doch nun setzt ein Umdenken ein, denn der natürliche Baustoff bietet strukturelle und auch ökonomische Vorteile. von JAN BERNDORFF Die Windenergiebranche steckt in einem Dilemma. Sie soll ein wichtiger Eckpfeiler der Energiewende sein und klimaschonend „grünen“...
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