Gesundheit A-Z
Arzthaftungsrecht
die Haftung, der ein Arzt einem Patienten gegenüber unterliegt, sofern er sich Behandlungsfehler hat zuschulden kommen lassen. In solchen Fällen kann eine Patientin Schadensersatzansprüche geltend machen. Die mögliche Haftung beruht auf dem Behandlungsvertrag oder Krankenhausaufnahmevertrag, den Arzt bzw. Klinik und Patient bei Beginn der Behandlung schließen. Bei der Behandlung des Patienten hat der Arzt einerseits die Pflicht, diesen nach bestem Wissen und Gewissen zu versorgen, andererseits jede Schädigung durch unvorsichtiges Handeln zu vermeiden. Ärzte bzw. Kliniken sind angehalten, sich für den Fall einer Haftungspflicht ausreichend abzusichern (Berufshaftpflichtversicherung).
Wissenschaft
Schlafmittel stören die natürliche Reinigung des Gehirns
Wer gut schläft, fühlt sich nicht nur ausgeruht, sondern wacht buchstäblich mit frischem Kopf auf, wie eine neue Studie belegt. Demnach spült ein hormonell betriebener Mechanismus während des Tiefschlafs Abfallstoffe aus dem Gehirn weg, die sich tagsüber abgelagert haben. Diese natürliche “Müllabfuhr” reinigt Nacht für Nacht das...
Wissenschaft
Goldgrube in der Schublade
Elektronik enthält kostbare Rohstoffe. Für die Industrie wären Altgeräte daher Schatzkisten. Doch viele Besitzer horten die Geräte ungenutzt zu Hause.
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