Gesundheit A-Z

Arzthaftungsrecht

die Haftung, der ein Arzt einem Patienten gegenüber unterliegt, sofern er sich Behandlungsfehler hat zuschulden kommen lassen. In solchen Fällen kann eine Patientin Schadensersatzansprüche geltend machen. Die mögliche Haftung beruht auf dem Behandlungsvertrag oder Krankenhausaufnahmevertrag, den Arzt bzw. Klinik und Patient bei Beginn der Behandlung schließen. Bei der Behandlung des Patienten hat der Arzt einerseits die Pflicht, diesen nach bestem Wissen und Gewissen zu versorgen, andererseits jede Schädigung durch unvorsichtiges Handeln zu vermeiden. Ärzte bzw. Kliniken sind angehalten, sich für den Fall einer Haftungspflicht ausreichend abzusichern (Berufshaftpflichtversicherung).
Große_Königslibelle_(Anax_imperator)_im_Flug,_Hessen,_Deutschland
Wissenschaft

Flugkunst im Kleinformat

Die Entwicklungsgeschichte der Fluginsekten und ihre Anpassungen. Von RALF STORK Bei den Vögeln ist die Sache einfach. Das immer gleiche Prinzip 11.000-fach variiert: Es gibt immer zwei Flügel, mit Federn bedeckt, von zwei großen Brustmuskeln angetrieben, die den Vogel durch die Luft oder ausnahmsweise auch durchs Wasser...

Pandemie, Emanuel Wyler
Wissenschaft

Besser vorbereitet

Die Gefahr einer nächsten Pandemie ist stets präsent. Was Wissenschaftler tun, damit gefährliche Erreger frühzeitig erkannt werden. von RAINER KURLEMANN Einmal in der Woche bringt die Paketpost gekühlte Gefäße mit einer trüben Brühe in das Labor von Emanuel Wyler. Der Wissenschaftler am Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin...

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