Gesundheit A-Z

Arzthaftungsrecht

die Haftung, der ein Arzt einem Patienten gegenüber unterliegt, sofern er sich Behandlungsfehler hat zuschulden kommen lassen. In solchen Fällen kann eine Patientin Schadensersatzansprüche geltend machen. Die mögliche Haftung beruht auf dem Behandlungsvertrag oder Krankenhausaufnahmevertrag, den Arzt bzw. Klinik und Patient bei Beginn der Behandlung schließen. Bei der Behandlung des Patienten hat der Arzt einerseits die Pflicht, diesen nach bestem Wissen und Gewissen zu versorgen, andererseits jede Schädigung durch unvorsichtiges Handeln zu vermeiden. Ärzte bzw. Kliniken sind angehalten, sich für den Fall einer Haftungspflicht ausreichend abzusichern (Berufshaftpflichtversicherung).
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Wissenschaft

Ein Viererpack aus Neutronen

Tetraneutronen sind ein kurzlebiger Zustand der Materie – für Kernphysiker jedoch sehr aufschlussreich.

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Straße, Auto, Verkehr
Wissenschaft

Verstopft

Viele deutsche Städte sind staugeplagt. Moderne Mobilitätsdienste, neue Technologien und künftig auch vernetzte autonome Fahrzeuge sollen das ändern. Doch was taugen die Konzepte? von MICHAEL VOGEL Bis morgens um sechs ist die Welt noch in Ordnung. Dann geht es los, an jedem Werktag und in fast allen größeren deutschen Städten:...

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