Gesundheit A-Z
Arzthaftungsrecht
die Haftung, der ein Arzt einem Patienten gegenüber unterliegt, sofern er sich Behandlungsfehler hat zuschulden kommen lassen. In solchen Fällen kann eine Patientin Schadensersatzansprüche geltend machen. Die mögliche Haftung beruht auf dem Behandlungsvertrag oder Krankenhausaufnahmevertrag, den Arzt bzw. Klinik und Patient bei Beginn der Behandlung schließen. Bei der Behandlung des Patienten hat der Arzt einerseits die Pflicht, diesen nach bestem Wissen und Gewissen zu versorgen, andererseits jede Schädigung durch unvorsichtiges Handeln zu vermeiden. Ärzte bzw. Kliniken sind angehalten, sich für den Fall einer Haftungspflicht ausreichend abzusichern (Berufshaftpflichtversicherung).
Wissenschaft
Osterinsel: Doch kein Bevölkerungskollaps?
Überschritt die Bevölkerung die Tragfähigkeit der kleinen Insel und brach deshalb ein? Dieser Vermutung widersprechen nun Studienergebnisse, wonach die Population der Osterinsel wohl stets bescheiden blieb. Die neue Einschätzung der einst landwirtschaftlich genutzten Flächen legt nahe, dass es nur maximal 4000 Inselbewohner gab...
Wissenschaft
Lust auf Arbeit?
Im europäischen Vergleich liegen die Deutschen mit ihrer durchschnittlichen Wochenstundenzahl im Ranking weit hinten. Die Jungen reden anscheinend nur noch von Work-Life-Balance, und die Alten ziehen sich ins Homeoffice zurück. Ist der fleißige Deutsche Geschichte? Ein Blick auf die Zahlen. von CHRISTIAN WOLF Die...