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Mogeln für den Traumjob
Der Trick mit der freien Mitarbeit
Am häufigsten kommt es laut Lotze vor, dass bei Stationen im Lebenslauf geschummelt wird. Deshalb gleicht er akribisch die Daten mit den restlichen Unterlagen wie Arbeitszeugnissen oder Diplomurkunden ab. Wurde ein Zeugnis an einem Feiertag oder Sonntag geschrieben, wird er skeptisch. Wenn jemand angibt, nach einer freien Mitarbeit nun wieder in ein Arbeitsverhältnis zurückzuwollen, schaut Lotze nochmal genauer hin. Er weiß, dass das ein beliebter Trick gefeuerter Arbeitnehmer ist, die kein schlechtes Zeugnis einreichen wollen. „Eine freie Mitarbeit kann kaum überprüft werden, der Bewerber muss keinen Nachweis erbringen, kein Zeugnis“, sagt Lotze. Auch bei Auslandsstationen werde gerne geschummelt, denn da fällt die Überprüfung schwerer.
Etwa 300 Aufträge bearbeitet die Detektei nach eigenen Angaben im Schnitt pro Jahr. 2500 Euro kostet ein erster Check der Unterlagen. Wenn der Kunde noch mehr über einen Kandidaten wissen will, besucht Lotze persönlich ehemalige Arbeitgeber, gleicht Unterschriften und Zeugnisformulierungen ab und entlockt Ex-Chefs Details zum Vorleben des Bewerbers. Was das kostet, hängt dann von der Menge der Stationen ab und der Länge der Karriere.
Vorgetäuschte Fähigkeiten können Konsequenzen haben
Lotze überprüft nicht nur Menschen, die sich auf eine Stelle bewerben. Wenn Unternehmen den Verdacht haben, dass ein Mitarbeiter sich einen Posten durch falsche Angaben seiner Fähigkeiten erschlichen haben könnte, ist Lotze ebenfalls zur Stelle. Stellt sich heraus, dass tatsächlich geschummelt wurde, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. „Wenn ein Mitarbeiter seinen Job durch ein Vortäuschen von Kenntnissen erlangt hat, die er in Wirklichkeit gar nicht besitzt, dann ist das ein Grund, den Arbeitsvertrag anzufechten“, sagt Tobias Werner, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Weigelt und Ziegler in Berlin. Das bedeutet, dass der Vertrag nachträglich nichtig wird und mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden kann. „Möglich ist das allerdings nur, wenn der Bewerber Fähigkeiten vorgetäuscht hat, die ein zentraler Bestandteil der Stellenbeschreibung sind“, so Werner. Um einen Arbeitsvertrag anzufechten, müssen nicht einmal Dokumente gefälscht worden sein. Es reicht schon aus, wenn der Bewerber im Lebenslauf oder im Bewerbungsgespräch bewusst falsche Angaben gemacht hat und er wegen dieser vermeintlichen Kompetenzen eingestellt wurde.
Nur nicht übertreiben
Nicht immer steckt hinter frisierten Bewerbungen auch eine bewusste Täuschung. Häufig überschätzen sich die Kandidaten auch einfach nur maßlos, wollen sich in ein positives Licht setzen und plustern sich dabei viel zu sehr auf. Liegt dann die Leistung des Mitarbeiters nach Vertragsabschluss unter den Erwartungen, weil er im Bewerbungsgespräch zu dick aufgetragen, aber nicht bewusst getäuscht hat, ist eine Anfechtung des Vertrags schwierig. „Der Arbeitgeber hat aber die Möglichkeit, den Mitarbeiter abzumahnen und irgendwann auch zu kündigen“, sagt Arbeitsrechtler Werner. „Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Bewerber seine für den Job wichtigen Englischkenntnisse als hervorragend beschreibt, sie aber in Wirklichkeit nur befriedigend sind.“
Vor allem Berufseinsteigern fällt es schwer, ihre Fähigkeiten realistisch einzuschätzen. „Sie sind häufig zu forsch“, sagt Anton Jacobsen, Chef der Berliner Bewerbungsberatung „Karriere-Company“. „Sie bauschen Praktika auf und schießen damit leicht über das Ziel hinaus.“ Dann werde aus einem Projekt schnell mal eine Projektleitung. „Wenn man bei einem Projekt etwas eigenständig macht, dann heißt das ja nicht gleich, dass man die Leitung übernommen hat“, sagt Jacobsen. „Wenn das ein Praktikant sagt, wirkt es außerdem unglaubwürdig.“ Bei Hintergrundfragen komme dann schnell heraus, ob Substanz dahinter ist oder nicht. Besser sei es, die Wahrheit zu sagen. „Dann sind die Erfolgsaussichten größer.“
Keine Angst vor Lücken im Lebenslauf
Jacobsen rät Bewerbern, sich grundsätzlich immer zu fragen: Ist es überhaupt sinnvoll zu übertreiben? Reichen die tatsächlichen Qualifikationen wirklich nicht aus? Wenn sie nicht reichen und man den Job wirklich machen will, dann sei es besser, nach einem Praktikum zu fragen, so Jacobsen. „Das zeigt, dass man engagiert ist und weiß, wo man hinmöchte.“
Auch wenn es verlockend erscheinen mag, sich als makelloser, perfekter Bewerber zu präsentieren: Es ist gar nicht unbedingt das, was die Firmen wollen. Marc-Stefan Brodbeck, zuständig für die Personalsuche bei der Telekom, hat schon oft erlebt, dass Bewerber Lücken im Lebenslauf haben, die sie gerne verstecken. „Das ist schade“, sagt er. „Ein Lebenslauf, der nicht gerade und glattgebügelt ist, ist häufig sehr interessant. Deswegen sollten Bewerber diese vermeintlichen Lücken offen ansprechen und begründen. Der perfekte Mitarbeiter hat nach unserem Geschmack auch Ecken und Kanten.“
Jacobsen rät Bewerbern in jedem Fall dazu, bei der Wahrheit zu bleiben. „Es gibt nichts Schlimmeres, als mit einem erschummelten Lebenslauf eine Stelle zu bekommen und dann ständig in der Angst leben zu müssen, er könnte aufgeflogen sein.“