Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Macht:
Das Wort kommt vom gleichbedeutenden althochdeutschen
maht
(im Englischen:
might
). Abgeleitet ist es von dem erschlossenen germanischen Ausdruck
mahti
und dem indogermanischen
magh
für „können“, „vermögen“. Sprachlich verwandt ist das Verb
mögen
. Dass das Wort ursprünglich durchaus körperlich im Sinn von
Macht
als „Zeugungsmacht“ zu verstehen war, zeigt der heute veraltete Ausdruck
Gemächt, Gemächte
für die männlichen Geschlechtsteile.
Macht
bedeutet in der singularischen Form „Herrschaft“, „Kraft“, „Gewalt“, „Möglichkeit, Befugnis seinen Willen durchzusetzen“. Der Begriff spielt in Politik, Geschichte, Wirtschaft, Soziologie und Psychologie gleichermaßen eine große Rolle. Im alltäglichen Sprachgebrauch ist er oftmals mit negativen Vorstellungen von Dominanz und Kontrolle verbunden. Das zeigen Zusammensetzungen wie
Machthunger
oder
Machtkampf
. Ein
Machtwort
ist der entscheidende Eingriff zur Klärung einer strittigen Frage. Ein
Machthaber
ist von der Wortbedeutung her zunächst nur jemand, der Macht ausübt, gemeint ist damit aber stets eine Person, die diktatorisch herrscht und oft auch unrechtmäßig zu dieser Position gekommen ist. Der Begriff
Machtergreifung
bezieht sich auf einen konkreten historischen Moment: die Übernahme der Regierungsgewalt in Deutschland durch Adolf Hitler am 30. Januar 1933 und die anschließende Umwandlung der Demokratie in eine Diktatur. Historisch ist umstritten, ob Hitler tatsächlich die Macht „ergriffen“ hat oder ob sie ihm nicht eher übergeben wurde.
Der Plural
Mächte
bezieht sich meist auf Staaten oder Truppen (abgesehen von der Verwendung im Sinn von „außer“ oder „überirdische Kräfte“).
Atommächte
sind beispielsweise die Staaten, die sich im Besitz von Atomwaffen befinden. Als
Supermächte
wurden in der Zeit des so genannten Kalten Krieges von 1945 bis 1989 die USA und die damalige Sowjetunion bezeichnet.
Streitmächte
sind die Truppen mehrerer Staaten.