Wahrig Synonymwörterbuch
abschieben
- abrücken, wegrücken, wegschieben, beiseiteschieben, beiseiterücken, entfernen
- → ausweisen
- entmachten, seiner Macht berauben, entlassen, entthronen, stürzen, abservieren, absetzen; ugs.: abschießen
- abfahren, wegfahren, verreisen, sich auf die Reise begeben/machen, auf Reise gehen, aufbrechen, starten, die Reise antreten, auslaufen (Schiff), den Hafen verlassen, abfliegen, weggehen
abschieben: Wegrücken und ausgrenzen
Wer etwas abschiebt, rückt es beiseite. Das kann wörtlich gemeint sein, wenn man zum Beispiel einen Tisch von der Wand oder einen Topf von der Herdplatte abschiebt. Im übertragenen Sinn bedeutet abschieben, etwas von sich weisen. So lässt sich Verantwortung beziehungsweise Schuld abschieben oder, was das Gleiche bedeutet, der »schwarze Peter« abschieben.
Menschen kann man auf unterschiedliche Weise – allmählich, stillschweigend, vorschnell, gewaltsam – abschieben, wobei aber stets die Bedeutung mitschwingt, dass die Entfernung aus der jeweiligen Gemeinschaft gegen den Willen der Betroffenen geschieht. So kann die Rede davon sein, dass alte Leute in ein Heim abgeschoben werden, wenn sie in ihrer Familie als lästig angesehen werden. Ein Politiker, den man aufs Altenteil abschiebt, entmachtet man, indem man ihn aus dem Amt entfernt.
Schließlich kann man Menschen von einem Land in ein anderes abschieben. Abschieben in diesem juristischen Sinn bedeutet ausweisen. So ist es nach dem Strafrecht möglich, ausländische Straftäter in ihr Heimatland abzuschieben. Das Ausländerrecht sieht die Möglichkeit vor, Menschen in ihre Herkunftsländer abzuschieben. Abschiebung ist hier die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht eines Ausländers. In der Rechtsprechung gibt es dabei zahlreiche Zusammensetzungen: Wer im Gefängnis auf seine Ausweisung wartet, befindet sich in Abschiebehaft. Der Abschiebegrund gibt an, warum jemand ausgewiesen wird. Als Abschiebehindernis (oder Abschiebungshindernis) bezeichnet man Faktoren, die einer solchen Ausweisung entgegenstehen.
Menschen kann man auf unterschiedliche Weise – allmählich, stillschweigend, vorschnell, gewaltsam – abschieben, wobei aber stets die Bedeutung mitschwingt, dass die Entfernung aus der jeweiligen Gemeinschaft gegen den Willen der Betroffenen geschieht. So kann die Rede davon sein, dass alte Leute in ein Heim abgeschoben werden, wenn sie in ihrer Familie als lästig angesehen werden. Ein Politiker, den man aufs Altenteil abschiebt, entmachtet man, indem man ihn aus dem Amt entfernt.
Schließlich kann man Menschen von einem Land in ein anderes abschieben. Abschieben in diesem juristischen Sinn bedeutet ausweisen. So ist es nach dem Strafrecht möglich, ausländische Straftäter in ihr Heimatland abzuschieben. Das Ausländerrecht sieht die Möglichkeit vor, Menschen in ihre Herkunftsländer abzuschieben. Abschiebung ist hier die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht eines Ausländers. In der Rechtsprechung gibt es dabei zahlreiche Zusammensetzungen: Wer im Gefängnis auf seine Ausweisung wartet, befindet sich in Abschiebehaft. Der Abschiebegrund gibt an, warum jemand ausgewiesen wird. Als Abschiebehindernis (oder Abschiebungshindernis) bezeichnet man Faktoren, die einer solchen Ausweisung entgegenstehen.
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