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Versicherungspflicht: Diese Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben
Was sind Pflichtversicherungen überhaupt?
Hierbei handelt es sich um Versicherungen die grundsätzlich oder in bestimmten Fällen per Gesetz vorgeschrieben sind. Dazu gehören unter anderem Krankenversicherungen, Kfz-Versicherungen oder Sozialversicherungen. Dabei gilt es grundsätzlich zu unterscheiden, ob es sich um staatliche Versicherungssysteme oder private Versicherungen handelt.
Bei vielen Personen ist die Versicherungspflicht von den beruflichen Verhältnissen abhängig. Beispielsweise können oder müssen sich Angestellte anders krankenversichern als etwa Selbstständige. Ähnliches gilt für die Rentenversicherung. Es kommt als auf die jeweilige Lebenssituation der einzelnen Personen an.
Jeder muss sie haben: Krankenversicherung
In Deutschland besteht eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Person einer festen Arbeit nachgeht oder selbstständig oder freiberuflich tätig ist. Eine Krankenversicherung braucht in Deutschland jeder. Dabei sind etwa 90 Prozent der deutschen Bevölkerung in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Sie gehören zu den staatlichen Versicherungssystemen.
Je nach Art des Berufs und der Höhe des Einkommens können sich die Menschen aber privat krankenversichern. Privat Versicherte erhalten oft ein größeres und besseres Leistungsspektrum, müssen hierfür jedoch tiefer in die Tasche greifen.
Für Autohalter: Kfz-Haftpflichtversicherung
Wer in Deutschland ein Auto besitzt, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. An ihr kommt niemand vorbei, denn sie wird gebraucht, um das Fahrzeug überhaupt erst anzumelden. Denn gerade im Straßenverkehr können bei Unfällen Schäden entstehen, die im sechsstelligen Bereich liegen. Wer ohne Kfz-Versicherung unterwegs ist, macht sich strafbar.
Wer schon einmal ein Auto selbst angemeldet hat, weiß wie langwierig der gesamte Prozess sein kann. Mittlerweile gibt es digitale Versicherer, die den gesamten Versicherungsabschluss online regeln. Zudem ist es möglich im Nachgang direkt die Kfz-Zulassung online zu beauftragen, beispielsweise hier.
Nicht von der Pflicht eingeschlossen ist übrigens die Kasko-Versicherung. Sie dient nämlich der Regulierung der Schäden am eigenen Fahrzeug.
Gesetzliche Rentenversicherung
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland in der deutschen Rentenversicherung pflichtversichert. Allerdings sind bestimmte Berufsgruppen von dieser Pflicht ausgenommen. Besondere Regeln gelten beispielsweise für Mini- und Midijobber.
Für freiberuflich und selbstständig Tätige besteht hingegen keine Versicherungspflicht. Sie können sich aussuchen, wie sie ihre eigene soziale Absicherung organisieren. Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung kommt in Frage oder eben private Sparverträge.
Ebenfalls von der Versicherungspflicht ausgenommen sind Beamte, Richterinnen und Richter oder Berufssoldatinnen und -Soldaten. Weitere Sonderregelungen gibt es bei Personen, die bei der Kirche beschäftigt sind.
Tierhaftpflichtversicherung, vor allem für Hundehalter
Insbesondere Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet eine Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen. Allerdings ist die Art der Pflicht abhängig vom jeweiligen Bundesland, in dem die Personen leben, sowie von der Hunderasse.
Eine grundsätzliche gesetzliche Pflicht zur Tierhaftpflichtversicherung für Hunde besteht in
- Berlin,
- Hamburg,
- Niedersachsen,
- Sachsen-Anhalt,
- Schleswig-Holstein und
- Thüringen.
In Mecklenburg-Vorpommern besteht keinerlei gesetzliche Pflicht. In allen weiteren Bundesländern besteht die Versicherungspflicht nur für bestimmte Hunderassen, die auf der sogenannten Rasseliste zu finden sind. Ihnen wird aufgrund ihrer Rasse eine gewisse Gefährlichkeit unterstellt.
Berufshaftpflichtversicherung
Diese Versicherung funktioniert ähnlich wie eine herkömmliche private Haftpflichtversicherung, nur dass die Berufshaftpflichtversicherung sich, wie der Name schon sagt, eher auf den Job bezieht. Wer anderen Menschen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit Schaden zufügt, benötigt diese Versicherung zwingen. Für manche Berufsgruppen ist sie sogar verpflichtend.
Aufgrund der Vorgaben der Berufskammer sind folgende Berufsgruppen zum Abschluss einer solchen Versicherung verpflichtet:
- Ärzt*innen
- Architekt*innen
- Hausverwalter*innen
- Rechtsanwält*innen
Sie haben ein hohes berufliches Risiko und könnten bereits durch einen kleinen Fehler je nach Art des Berufs große finanzielle oder körperliche Schäden verursachen.
Betriebshaftpflichtversicherung
Diese Versicherung funktioniert ähnlich wie die Berufshaftpflichtversicherung, allerdings richtet sich diese Versicherung vor allem an Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen aller Art. Je nach Branche kann eine solche Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben sein. Die Pflicht besteht unter anderem für Unternehmen in der Fahrzeugbranche, Steuerberater, Ingenieure oder Notare. Allerdings kann diese Versicherung für andere Branchen sinnvoll, wenn auch nicht verpflichtend, sein.
Sehr speziell: Jagdhaftpflichtversicherung
Diese Versicherung ist in Deutschland für alle Jägerinnen und Jäger Pflicht. Sie gilt als Voraussetzung, um den Jagdschein zu bekommen oder ihn verlängern zu können. Denn bei Jagdunfällen können große Schäden entstehen, da hier mit Schusswaffen hantiert wird. Die Versicherung greift dann während der Jagd, aber auch darüber hinaus, da beispielsweise bei der Reinigung von Schusswaffen ebenfalls Unfälle passieren können.
Fazit
Selbst wenn die Deutschen gerade im privaten eher unterversichert sind, gibt es dennoch eine ganze Reihe an Versicherungen, für die in Deutschland eine gesetzliche Pflicht besteht. Wir alle sind beispielsweise von der Krankenversicherungspflicht betroffen. Die meisten sind jedoch von der beruflichen Situation oder anderen Punkten abhängig.