Wahrig Herkunftswörterbuch
Eviktion
gerichtliche Entziehung von Besitz zugunsten einer anderen Person, die größeres Recht darauf hat
♦
aus
lat.
evictio, Gen.
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onis, „gerichtliche Wiedererlangung seines Eigentums vom bisherigen Besitzer“, zu lat.
evincere „gänzlich besiegen, die Oberhand gewinnen, Herr werden über“, aus lat.
e– (in Zus. für ex) „aus, von Grund aus“ und lat.
vincere „siegen, besiegen“