Wahrig Herkunftswörterbuch
Sequester
1.
behördlich eingesetzter Verwahrer oder Verwalter
2.
Med.:
abgestorbenes Gewebe, bes. Knochenstück
♦
lat.
sequester „Mittelsperson, bei der eine Streitsache, meist Geld, bis zum Ende des Prozesses hinterlegt werden kann“; zu sequi „zufallen, zuteilwerden“; die Bedeutung „streitige Sache“ verschob sich zu einer von den Parteien „abgelösten“ Sache und wurde in der Medizin für ein Stück abgelöstes, totes Gewebe, bes. Knochenstück, verwendet
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