Lexikon

Absatzförderungsfonds

A. der dt. Land- u. Ernährungswirtschaft; A. der dt. Forst- u. Holzwirtschaft
aufgrund des Absatzfondsgesetzes vom 26. 6. 1969 (Neufassung: 21. 6. 1993) u. des Forstabsatzfondsgesetzes vom 13. 12. 1990 errichtete Anstalten des öffentl. Rechts unter Rechtsaufsicht des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft u. Verbraucherschutz; Sitz: jeweils Bonn. Aufgabe der A. ist die zentrale Förderung von Absatz u. Verwertung der Erzeugnisse der Land-, Forst- u. Ernährungswirtschaft durch Erschließung u. Pflege von Märkten im In- u. Ausland.
Anlagen, Wasserstoff, Windkraftwerke
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