Lexikon

Absatzförderungsfonds

A. der dt. Land- u. Ernährungswirtschaft; A. der dt. Forst- u. Holzwirtschaft
aufgrund des Absatzfondsgesetzes vom 26. 6. 1969 (Neufassung: 21. 6. 1993) u. des Forstabsatzfondsgesetzes vom 13. 12. 1990 errichtete Anstalten des öffentl. Rechts unter Rechtsaufsicht des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft u. Verbraucherschutz; Sitz: jeweils Bonn. Aufgabe der A. ist die zentrale Förderung von Absatz u. Verwertung der Erzeugnisse der Land-, Forst- u. Ernährungswirtschaft durch Erschließung u. Pflege von Märkten im In- u. Ausland.
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Die Lärmbelastung in Städten kostet ihre Bewohner Lebenszeit. Doch weltweit tüfteln Forscher an unterschiedlichen Lösungen gegen den Krach. von MARTIN ANGLER Die Rue D’Avron ist eine von vielen Nebenstraßen in der Pariser Innenstadt, nur einen Steinwurf vom berühmten Père-Lachaise-Friedhof entfernt, auf dem Édith Piaf und Jim...

Wissenschaft

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