Lexikon

Akkusatinsprozess

[
lateinisch accusare; „anklagen“
]
ein Verfahren, das nur stattfindet, wenn der Geschädigte Klage vor einem Richter erhebt; „wo kein Kläger, da kein Richter“. Im Früh- und Hochmittelalter galt der Satz auch in Strafsachen. Erst seit dem Hochmittelalter kam das Offizialverfahren auf, in dem ein öffentlicher Ankläger von Amts wegen vorgeht.
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