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Altauto-Verordnung

gesetzliche Regelung vom 12. 6. 1997, die am 1. 4. 1998 in Kraft trat; besagte, dass der Letzthalter verpflichtet ist, sein außer Betrieb genommenes Kraftfahrzeug einem für die Entsorgung zertifizierten Unternehmen zu überlassen und die Übergabe bei der Zulassungsstelle nachzuweisen; seit 2002 durch das Altfahrzeug-Gesetz vom 21. 6. 2002 mit neuer Altfahrzeug-Verordnung ersetzt.

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