Lexikon
Anerkennungslehre
die Geltung des Rechts im Gegensatz zur Machttheorie, auf der Anerkennung durch die Rechtsunterworfenen gegründet. Ähnlich der Lehre vom Staatsvertrag argumentiert die Anerkennungslehre mit dem wahren Interesse der Rechtsunterworfenen an einer nicht bloß unterstellten Geltung des Rechts (historisch-soziologische Geltungslehre) und begegnet so dem Einwand psychologischer oder sonstiger Abhängigkeit der rechtlichen Bindung vom Belieben des Einzelnen. Naturrecht.
Wissenschaft
Kernkraft: zu teuer und zu langsam?
Es gibt viele schlechte Argumente gegen Kernkraft: So sei der radioaktive Abfall ein großes Problem – obwohl tatsächlich nur sehr geringe Mengen davon anfallen und das meiste davon nur schwach radioaktiv ist. Außerdem sei die Strahlung eine unsichtbare und damit unberechenbare Gefahr – obwohl sie deutlich einfacher messbar ist...
Wissenschaft
Wie unser Gehirn aus Fehlern lernt
Wenn sich Regeln plötzlich ändern, reagiert unser Gehirn darauf und baut im Kortex die neuronalen Netzwerke um, die für Lern- und Entscheidungsprozesse zuständig sind. Diese Reorganisation läuft schicht- und schrittweise ab: von unten nach oben und von chaotisch zu rhythmisch, wie Neurowissenschaftler nun anhand von Mäusen...