Lexikon

Anerkennungslehre

die Geltung des Rechts im Gegensatz zur Machttheorie, auf der Anerkennung durch die Rechtsunterworfenen gegründet. Ähnlich der Lehre vom Staatsvertrag argumentiert die Anerkennungslehre mit dem wahren Interesse der Rechtsunterworfenen an einer nicht bloß unterstellten Geltung des Rechts (historisch-soziologische Geltungslehre) und begegnet so dem Einwand psychologischer oder sonstiger Abhängigkeit der rechtlichen Bindung vom Belieben des Einzelnen. Naturrecht.
Kiefer eines Höhlenbären
Wissenschaft

Wie sich das Bärengebiss entwickelt hat

Ob sich ein Säugetier üblicherweise von Pflanzen oder von Fleisch ernährt, erkennt man üblicherweise am Gebiss. Beispielsweise sind bei Pflanzenfressern die hintersten Backenzähne typischerweise größer als die vorderen; bei Fleischfressern ist es andersherum. Doch Bären weichen von diesem Muster ab. Bei ihnen ist meist der zweite...

Wissenschaft

Dem Wasserweg der Pyramidenbauer auf der Spur

Heute ist kein Wasser mehr in Sicht – doch erbaut wurden viele der altägyptischen Pyramiden noch in Flussnähe, verdeutlicht eine Studie. Forschende haben Teile eines heute verschwundenen Nilarms identifiziert, an dessen Westufer offenbar 31 der ägyptischen Pyramiden errichtet wurden. Der etwa 64 Kilometer lange Wasserweg hat...

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