Lexikon
Anerkennungslehre
die Geltung des Rechts im Gegensatz zur Machttheorie, auf der Anerkennung durch die Rechtsunterworfenen gegründet. Ähnlich der Lehre vom Staatsvertrag argumentiert die Anerkennungslehre mit dem wahren Interesse der Rechtsunterworfenen an einer nicht bloß unterstellten Geltung des Rechts (historisch-soziologische Geltungslehre) und begegnet so dem Einwand psychologischer oder sonstiger Abhängigkeit der rechtlichen Bindung vom Belieben des Einzelnen. Naturrecht.
Wissenschaft
Aufgeschäumt
Ob zum Reinigen, Feuerlöschen oder als schusssicherer Panzer: Schaumartige Materialien lassen sich vielseitig einsetzen – und verblüffen die Forscher immer wieder mit neuen Eigenschaften. von REINHARD BREUER Die Prunkkutsche hat schon bessere Tage gesehen. Die 300 Jahre alte Karosse, die im Marstallmuseum des Nymphenburger...
Wissenschaft
Gehst du gut, geht’s dir gut
Krankheiten wie Multiple Sklerose, Parkinson oder eine Herzschwäche machen sich im Gangbild bemerkbar. Das sorgt für erhebliche Mobilitätseinbußen, birgt aber auch Potenzial für neue Diagnoseverfahren und Therapiemöglichkeiten. von ROLF HEßBRÜGGE Fabian Horst von der Universität Mainz hat einen kostbaren Datenschatz...