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Aufbauschule

Sonderform der deutschen und österreichischen höheren Schule; in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Hamburger Abkommen von 1964 in Aufbaugymnasien, die Realschüler in 3 Jahren zur Hochschulreife führen, und Aufbaurealschulen, die Hauptschüler zur mittleren Reife führen, umgewandelt.

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