Lexikon

Auskunftsverweigerungsrecht

jedem Zeugen zustehendes Recht, auf bestimmte Fragen die Auskunft zu verweigern, im Gegensatz zum Zeugnisverweigerungsrecht, das den Zeugen berechtigt, die Aussage insgesamt zu verweigern. Grundsätzlich besteht für jeden Zeugen ein Auskunftsverweigerungsrecht, wenn sich die Aussage für ihn oder seine Angehörige finanziell nachteilig oder ehrschädigend auswirken, wenn sie ihn oder Angehörige der Gefahr einer Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfolgung aussetzen (§ 384 StPO) oder wenn er damit ein Kunst- oder Gewerbegeheimnis preisgeben würde (§ 383 ZPO).
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Wissenschaft

Kernkraft: zu teuer und zu langsam?

Es gibt viele schlechte Argumente gegen Kernkraft: So sei der radioaktive Abfall ein großes Problem – obwohl tatsächlich nur sehr geringe Mengen davon anfallen und das meiste davon nur schwach radioaktiv ist. Außerdem sei die Strahlung eine unsichtbare und damit unberechenbare Gefahr – obwohl sie deutlich einfacher messbar ist...

Mikroskopieaufnahme der Poren auf einem Blatt
Wissenschaft

Pflanzen können bis sechs zählen

Je nachdem wie nass oder trocken es ist, passen Pflanzen ihren Wasserverbrauch an, indem sie über ihre Poren auf den Blättern mehr oder weniger Wasser verdunsten lassen. Bestimmte Umweltreize zeigen ihnen Wassermangel an, woraufhin die Pflanzen ihre Poren schließen. Dabei zählen und verrechnen sie aufeinanderfolgende Umweltreize...

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