Lexikon
Zeugnisverweigerungsrecht
Presse- und Rundfunkrecht
das früher meist mit Redaktionsgeheimnis umschriebene Auskunftsverweigerungsrecht der Presse und des Rundfunks (einschließlich Fernsehen) über ihre Nachrichtenquellen gegenüber Behörden und Gerichten. Das Zeugnisverweigerungsrecht steht nur den Personen zu, die berufsmäßig bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von periodischen Druckwerken oder Rundfunksendungen mitwirken oder mitgewirkt haben. Es bezieht sich auf Angaben zu der Person des Verfassers, Einsenders oder Gewährsmanns von Beiträgen und Unterlagen sowie auf die von diesen Personen gemachten Mitteilungen, soweit die Beiträge, Unterlagen und Mitteilungen für den redaktionellen Teil des Druckwerks bzw. der Sendung bestimmt sind (§ 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO, § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO). Ergänzt wird das Zeugnisverweigerungsrecht durch ein Beschlagnahmeverbot für die Ermittlungsbehörden hinsichtlich dieser Unterlagen.
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Ein Hormon außer Kontrolle
Chronische Erschöpfung und unkontrollierte Gewichtszunahme: Das Cushing-Syndrom hat vielfältige Symptome. Die seltene, aber schwerwiegende Erkrankung wird durch einen Überschuss des Stresshormons Cortisol verursacht. von SIGRID MÄRZ Laura Palm erinnert sich ganz genau an diesen Tag Ende August 2016. „Ich fuhr auf den Campus der...
Wissenschaft
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Sind Mädchen oder Jungen kompetenter? Diese Frage stellen sich Kinder oft schon, bevor sie in die Schule kommen. Doch sie beantworten dies für sich oft mit ungerechtfertigten Vorurteilen, wie eine neue Studie zeigt. Schon ab dem Alter von sechs Jahren denken Kinder demnach, dass Jungen in den MINT-Fächern Informatik sowie Technik...
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