Lexikon

Zeugnisverweigerungsrecht

Presse- und Rundfunkrecht
das früher meist mit Redaktionsgeheimnis umschriebene Auskunftsverweigerungsrecht der Presse und des Rundfunks (einschließlich Fernsehen) über ihre Nachrichtenquellen gegenüber Behörden und Gerichten. Das Zeugnisverweigerungsrecht steht nur den Personen zu, die berufsmäßig bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von periodischen Druckwerken oder Rundfunksendungen mitwirken oder mitgewirkt haben. Es bezieht sich auf Angaben zu der Person des Verfassers, Einsenders oder Gewährsmanns von Beiträgen und Unterlagen sowie auf die von diesen Personen gemachten Mitteilungen, soweit die Beiträge, Unterlagen und Mitteilungen für den redaktionellen Teil des Druckwerks bzw. der Sendung bestimmt sind (§ 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO, § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO). Ergänzt wird das Zeugnisverweigerungsrecht durch ein Beschlagnahmeverbot für die Ermittlungsbehörden hinsichtlich dieser Unterlagen.
Audioforensik
Wissenschaft

Falschen Tönen auf der Spur

Manipulierte Videos, imitierte Laute und synthetische Stimmen sorgen häufig für Verwirrung. Fraunhofer-Forscher entwickeln Werkzeuge, um solche Fälschungen treffsicher erkennen zu können. von NIKOLAUS FECHT Solche Bilder sind inzwischen so gut, dass sie Realitäten verzerren können“, warnte Martin Steinebach, Leiter der Abteilung...

hossenfelder_02.jpg
Wissenschaft

Kernkraft: zu teuer und zu langsam?

Es gibt viele schlechte Argumente gegen Kernkraft: So sei der radioaktive Abfall ein großes Problem – obwohl tatsächlich nur sehr geringe Mengen davon anfallen und das meiste davon nur schwach radioaktiv ist. Außerdem sei die Strahlung eine unsichtbare und damit unberechenbare Gefahr – obwohl sie deutlich einfacher messbar ist...

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon