Lexikon
Zeuge
eine Person, die tatsächlich Vorgänge wahrgenommen hat (im Unterschied zum Sachverständigen) und darüber im Prozess aussagt. Zeugen sind auch Personen, die bei bestimmten Rechtsvorgängen zur Kontrolle zugezogen werden müssen (z. B. bei bestimmten Testamenten und Pfändungen; Urkundszeuge oder Solennitätszeuge). Jedermann ist verpflichtet, im Prozess als Zeuge auszusagen (Zeugnispflicht), soweit ihm nicht ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Die Falschaussage vor Gericht ist strafbar (Eidesdelikte). Der Zeuge hat seine Aussage in der Regel zu beeidigen. Von der Vereidigung kann oder muss aber in bestimmten Fällen abgesehen werden.
Wissenschaft
Laborreise ins Innere der Erde
Die Hochdruck-Forschung hat in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht. Inzwischen sind Experimente mit extremem Druck möglich.
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Wissenschaft
Neue Definition für Adipositas vorgeschlagen
Ob eine Person übergewichtig ist, wird bisher anhand des Verhältnisses von Gewicht und Körpergröße bestimmt. Dieser sogenannte Body-Mass-Index (BMI) berücksichtigt aber nicht die Verteilung des Fettes im Körper und lässt zudem außer Acht, dass beispielsweise auch viel Muskelmasse zu einem hohen Gewicht führen kann. Eine...