Lexikon

Zeuge

eine Person, die tatsächlich Vorgänge wahrgenommen hat (im Unterschied zum Sachverständigen) und darüber im Prozess aussagt. Zeugen sind auch Personen, die bei bestimmten Rechtsvorgängen zur Kontrolle zugezogen werden müssen (z. B. bei bestimmten Testamenten und Pfändungen; Urkundszeuge oder Solennitätszeuge). Jedermann ist verpflichtet, im Prozess als Zeuge auszusagen (Zeugnispflicht), soweit ihm nicht ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Die Falschaussage vor Gericht ist strafbar (Eidesdelikte). Der Zeuge hat seine Aussage in der Regel zu beeidigen. Von der Vereidigung kann oder muss aber in bestimmten Fällen abgesehen werden.
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