Lexikon

Zeugnisverweigerungsrecht

allgemein
das Recht eines Zeugen, im Prozess die Aussage zu verweigern. Ein Zeugnisverweigerungsrecht haben allgemein Ehegatten (auch geschiedene), Verlobte, nahe Verwandte und Verschwägerte des Prozessbeteiligten. Hinsichtlich einzelner Fragen besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn ihre Beantwortung für den Zeugen oder einen seiner Angehörigen die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung mit sich bringt, im Zivilprozess auch wenn sie diesen Personen zur Unehre gereicht oder einen unmittelbaren Vermögensnachteil verursachen würde; ferner z. B. im Rahmen eines Amtsgeheimnisses oder Berufsgeheimnisses.
Rinder
Wissenschaft

Weidevieh: Weniger Methan-Ausstoß durch Algen im Futter

Bei ihrer Verdauung produzieren Rinder große Mengen des Treibhausgases Methan. Senken lässt sich dieser Ausstoß jedoch, wenn die Kühe als Futterzusatz Algen erhalten. Während der Ansatz bereits für im Stall gehaltene Tiere erprobt wurde, galt er für Weidevieh bislang als unrealistisch. Eine Studie zeigt nun, dass auch Mastrinder...

Wissenschaft

»PFAS haben hormonähnliche Effekte«

Ewigkeitschemikalien sind überall. Welches Risiko sie für die menschliche Gesundheit darstellen, berichtet Ana Zenclussen. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Wie gelangen Chemikalien in den menschlichen Körper? Unabhängig davon, wie gesund wir versuchen zu leben, können wir uns Chemikalien nicht entziehen. Wir nehmen sie auf...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch