Lexikon

Zeugnisverweigerungsrecht

allgemein
das Recht eines Zeugen, im Prozess die Aussage zu verweigern. Ein Zeugnisverweigerungsrecht haben allgemein Ehegatten (auch geschiedene), Verlobte, nahe Verwandte und Verschwägerte des Prozessbeteiligten. Hinsichtlich einzelner Fragen besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn ihre Beantwortung für den Zeugen oder einen seiner Angehörigen die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung mit sich bringt, im Zivilprozess auch wenn sie diesen Personen zur Unehre gereicht oder einen unmittelbaren Vermögensnachteil verursachen würde; ferner z. B. im Rahmen eines Amtsgeheimnisses oder Berufsgeheimnisses.
Hörner, Nashorn
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Familie
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