Lexikon

Zeugnisverweigerungsrecht

allgemein
das Recht eines Zeugen, im Prozess die Aussage zu verweigern. Ein Zeugnisverweigerungsrecht haben allgemein Ehegatten (auch geschiedene), Verlobte, nahe Verwandte und Verschwägerte des Prozessbeteiligten. Hinsichtlich einzelner Fragen besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn ihre Beantwortung für den Zeugen oder einen seiner Angehörigen die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung mit sich bringt, im Zivilprozess auch wenn sie diesen Personen zur Unehre gereicht oder einen unmittelbaren Vermögensnachteil verursachen würde; ferner z. B. im Rahmen eines Amtsgeheimnisses oder Berufsgeheimnisses.
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Wissenschaft

Wurmlöcher im Quantencomputer?

Ich habe neulich gelesen, dass Forscher ein Wurmloch im Quantencomputer erschaffen haben. Das überraschte mich nicht, weil ich über diese Mogelpackung schon vor Jahren Witze gemacht habe. Was mich aber überraschte war, dass die Geschichte in Zeitungen wie der New York Times und dem Guardian breitgetreten wurde. Ich will deshalb...

Manche Babys müssen direkt nach der Geburt auf eine pädiatrische Intensivstation verlegt werden.
Wissenschaft

Geboren, um zu leben

Die Kindermedizin ließ die Lebenserwartung im letzten Jahrhundert enorm steigen. Heute steht sie vor neuen Herausforderungen. von SUSANNE DONNER Ich habe vierzehn Kinder großgezogen, und davon sind bloß sieben gestorben“, schrieb eine Frau 1912 in einem Brief an die Berliner Verwaltung. „Nur“ sieben Kinder, die sie verlor! Da...

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