Lexikon
Amtsgeheimnis
Dienstgeheimniseine öffentliche Angelegenheit, über die der mit ihr befasste Personenkreis Stillschweigen zu bewahren hat (Amtsverschwiegenheit). Unbefugte Preisgabe eines Amtsgeheimnisses ist bei Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen nach § 353b, c StGB strafbar, außerdem disziplinarrechtlich als Dienstvergehen; ähnlich in der
Schweiz
(Art. 320 StGB) und in Österreich
(§ 310 StGB).
Wissenschaft
Lebensbaustein aus dem All?
Ein Laborexperiment ahmt die Bedingungen in kalten galaktischen Molekülwolken nach. Dabei gelang der Nachweis von Glycerinsäure. von DIRK EIDEMÜLLER Eine der großen Fragen, die verschiedene Zweige der Naturwissenschaft verbindet, lautet: Woher stammen die Grundbestandteile des Lebens? Zwar kennen wir heute die grundlegenden...
Wissenschaft
Hilfe für das Plastik-Meer
In den Weltmeeren häuft sich immer mehr Plastikmüll an. Welche Schäden er anrichten kann, lässt sich noch gar nicht absehen. Forscher und Ingenieure sind alarmiert und suchen nach Wegen, um die Kunststoffreste wieder aus dem Wasser zu entfernen. von HARMUT NETZ Endlose Sandstrände, kristallklares Wasser, leuchtend bunte...