Lexikon

Amtsgeheimnis

Dienstgeheimnis
eine öffentliche Angelegenheit, über die der mit ihr befasste Personenkreis Stillschweigen zu bewahren hat (Amtsverschwiegenheit). Unbefugte Preisgabe eines Amtsgeheimnisses ist bei Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen nach § 353b, c StGB strafbar, außerdem disziplinarrechtlich als Dienstvergehen; ähnlich in der
Schweiz
(Art. 320 StGB) und in
Österreich
(§ 310 StGB).
Älteres Paar schaut gemeinsam auf einen Laptop im Wohnzimmer.
Wissenschaft

Alt mit Superhirn

Manche 80-Jährigen haben ein Gedächtnis wie gesunde 50-Jährige. Forscher versuchen herauszufinden, warum die Super-Ager geistig so fit sind und welche Besonderheiten ihr Gehirn auszeichnet. von FRANK FRICK Medizinische Themen beeinflussen selten die Weltpolitik. Die COVID-19-Pandemie war eine Ausnahme. Eine weitere Ausnahme...

Rotorblätter, Wind
Wissenschaft

Vertikale Rotoren im Aufwind

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