Lexikon
Amtsgeheimnis
Dienstgeheimniseine öffentliche Angelegenheit, über die der mit ihr befasste Personenkreis Stillschweigen zu bewahren hat (Amtsverschwiegenheit). Unbefugte Preisgabe eines Amtsgeheimnisses ist bei Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen nach § 353b, c StGB strafbar, außerdem disziplinarrechtlich als Dienstvergehen; ähnlich in der
Schweiz
(Art. 320 StGB) und in Österreich
(§ 310 StGB).Wissenschaft
Das Harte unterliegt
In seiner „Legende von der Entstehung des Buches Taoteking auf dem Weg des Laotse in die Emigration“ lässt Bertolt Brecht den Weisen auf einen Zollbeamten treffen, der fragt, worüber sich der Gelehrte Gedanken gemacht und was er dabei herausgefunden hat. Der Knabe, der Laotse begleitet, antwortet mit dem berühmten Satz, „Dass das...
Wissenschaft
Eine Fliege für die Forschung
Die Taufliege Drosophila melanogaster ist ein winziges Tier – mit großem Potenzial für die Wissenschaft. Genetiker, Krebsforscher und Neurowissenschaftler untersuchen seit rund 120 Jahren an ihr, wie das Gehirn Verhalten steuert. Und sie hat noch nicht ausgedient. von TIM SCHRÖDER Wer Obst im Sommer offen herumstehen lässt, merkt...
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