Lexikon
Amtsgeheimnis
Dienstgeheimniseine öffentliche Angelegenheit, über die der mit ihr befasste Personenkreis Stillschweigen zu bewahren hat (Amtsverschwiegenheit). Unbefugte Preisgabe eines Amtsgeheimnisses ist bei Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen nach § 353b, c StGB strafbar, außerdem disziplinarrechtlich als Dienstvergehen; ähnlich in der
Schweiz
(Art. 320 StGB) und in Österreich
(§ 310 StGB).Wissenschaft
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Menschenaffen fressen bestimmte Pflanzen, um sich zu heilen. Sie nutzen die Arzneien aus der Natur aber auch äußerlich – bei sich selbst und ihren Artgenossen. von TIM SCHRÖDER Dass Eltern ihre Kinder trösten und verarzten, wenn sich die Kleinen geschnitten oder die Haut aufgerissen haben, ist selbstverständlich: ein buntes...
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Seltene Erden sind nahezu unentbehrlich, schwer zu beschaffen und kompliziert zu recyceln.. Die Wissenschaft hat alle drei Herausforderungen angenommen.
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