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Heilkunde

im engeren Sinn die praktische Tätigkeit von Ärzten bzw. Zahnärzten. Nach dem Heilpraktikergesetz können auch Heilpraktiker eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde erhalten. Nach diesem Gesetz ist die Heilkunde jede berufsmäßig ausgeübte "Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird". Die Heilkunde im engeren Sinn erfordert aufgrund komplexer Zusammenhänge und einer möglichen, evtl. deutlichen Gefährdung des Patienten medizinisches Fachwissen; die Heilkunde im weiteren Sinn kann dagegen auch von nichtärztlichem Personal im Sinne einer "Heilhilfstätigkeit" ausgeübt werden. Ärzte, Zahnärzte bzw. Heilpraktiker dürfen bestimmte Tätigkeiten somit auf nichtärztliches Personal übertragen (Anordnung). Grundsätzlich ist der Arzt jedoch auch für die delegierte Tätigkeit verantwortlich.
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