Gesundheit A-Z

Heilkunde

im engeren Sinn die praktische Tätigkeit von Ärzten bzw. Zahnärzten. Nach dem Heilpraktikergesetz können auch Heilpraktiker eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde erhalten. Nach diesem Gesetz ist die Heilkunde jede berufsmäßig ausgeübte "Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird". Die Heilkunde im engeren Sinn erfordert aufgrund komplexer Zusammenhänge und einer möglichen, evtl. deutlichen Gefährdung des Patienten medizinisches Fachwissen; die Heilkunde im weiteren Sinn kann dagegen auch von nichtärztlichem Personal im Sinne einer "Heilhilfstätigkeit" ausgeübt werden. Ärzte, Zahnärzte bzw. Heilpraktiker dürfen bestimmte Tätigkeiten somit auf nichtärztliches Personal übertragen (Anordnung). Grundsätzlich ist der Arzt jedoch auch für die delegierte Tätigkeit verantwortlich.
Sand, Sturm
Wissenschaft

Dr. Jekyll und Mr. Hyde

Heuschrecken sind meist harmlos. Wie kommt es, dass sie sich plötzlich in alles vernichtende Schwärme verwandeln? Eine biologische Spurensuche von JAN BERNDORFF So steht es im Zweiten Buch Mose: „Und am Morgen führte der Ostwind die Heuschrecken herbei. Und sie kamen über ganz Ägyptenland und ließen sich nieder überall in Ägypten...

Rheuma, Kinder, Medizin
Wissenschaft

Rheuma in jungen Jahren

Rheuma ist keine reine Alterskrankheit. In Deutschland sind Zehntausende Kinder und Jugendliche betroffen. Weil die Symptome vielfältig sind, ist die Erkrankung schwierig zu erkennen. von SIGRID MÄRZ So hatte sich Louisa den Freitagnachmittag nicht vorgestellt. Gerade noch feierte die 15-Jährige gemeinsam mit anderen Jugendlichen...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon