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Heilkunde

im engeren Sinn die praktische Tätigkeit von Ärzten bzw. Zahnärzten. Nach dem Heilpraktikergesetz können auch Heilpraktiker eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde erhalten. Nach diesem Gesetz ist die Heilkunde jede berufsmäßig ausgeübte "Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird". Die Heilkunde im engeren Sinn erfordert aufgrund komplexer Zusammenhänge und einer möglichen, evtl. deutlichen Gefährdung des Patienten medizinisches Fachwissen; die Heilkunde im weiteren Sinn kann dagegen auch von nichtärztlichem Personal im Sinne einer "Heilhilfstätigkeit" ausgeübt werden. Ärzte, Zahnärzte bzw. Heilpraktiker dürfen bestimmte Tätigkeiten somit auf nichtärztliches Personal übertragen (Anordnung). Grundsätzlich ist der Arzt jedoch auch für die delegierte Tätigkeit verantwortlich.
Wissenschaft

Der Start ins Leben

Die einen werden mit einem nährenden Dotter im Ei sich selbst überlassen, andere dürfen sich gut geschützt im Körper der Mutter entwickeln. Die Natur hat ganz verschiedene Strategien für die Entstehung einer nächsten Generation entwickelt. Von Bettina Wurche Eine Fruchtfliegenmutter legt auf einer reifen Banane bis zu 400 Eier ab...

Röntgenbild eines Kristalls
Wissenschaft

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Physiker haben in einem aufwendigen Versuchsaufbau erstmals experimentell untersucht, wann sich in unterkühlten Flüssigkeiten die ersten Kristallisationskeime bilden – der Beginn des Gefrierprozesses. Die ersten Kristalle entstehen demnach deutlich später als bislang vermutet; damit beginnt auch das Gefrieren später und ist...

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