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Aussagepflicht

Verpflichtung zur Aussage vor Gericht. Sie besteht für Zeugen in jeder Art von Gerichtsverfahren, wenn sie nicht aufgrund eines Berufsgeheimnisses oder Amtsgeheimnisses ein Zeugnisverweigerungsrecht haben und wenn sie nicht sich selbst oder einen Angehörigen durch ihre Aussage in die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung zu bringen glauben. Der Beschuldigte, Angeschuldigte bzw. Angeklagte im Strafverfahren hat (abgesehen von den Angaben zur Person, d. h. Name, Adresse u. Ä.) keinerlei Aussagepflicht; dies gilt auch schon gegenüber der Polizei.
Humanoide Echse mit Anzug und Brille, steht aufrecht, trägt einen Aktenkoffer, Text:
Wissenschaft

Wenn Forschende Geschichten erzählen

Experimentelle Forschung braucht Geld. Dafür müssen die Forschenden in aller Regel über Projektanträge sogenannte Drittmittel bei öffentlichen oder privaten Förderorganisationen beantragen – beispielsweise bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Dort werden die Anträge von Fachkollegen begutachtet, die nachfolgend das...

Depressive Frau
Wissenschaft

Depression: Frühe Behandlung kann Schlimmeres verhindern

Wer an einer Depression erkrankt ist, hat häufig einen langen, anstrengenden Weg zurück in die Gesundheit vor sich. Bisher finden Diagnose und Therapie zudem oft erst bei eindeutigen, schwereren Symptomen statt. Doch was wäre, wenn sich Depressionen schon weit früher „im Keim ersticken“ ließen? Eine Metastudie hat nun ergeben,...

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