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Aussagepflicht

Verpflichtung zur Aussage vor Gericht. Sie besteht für Zeugen in jeder Art von Gerichtsverfahren, wenn sie nicht aufgrund eines Berufsgeheimnisses oder Amtsgeheimnisses ein Zeugnisverweigerungsrecht haben und wenn sie nicht sich selbst oder einen Angehörigen durch ihre Aussage in die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung zu bringen glauben. Der Beschuldigte, Angeschuldigte bzw. Angeklagte im Strafverfahren hat (abgesehen von den Angaben zur Person, d. h. Name, Adresse u. Ä.) keinerlei Aussagepflicht; dies gilt auch schon gegenüber der Polizei.
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Wissenschaft

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