Lexikon
Aussagepflicht
Verpflichtung zur Aussage vor Gericht. Sie besteht für Zeugen in jeder Art von Gerichtsverfahren, wenn sie nicht aufgrund eines Berufsgeheimnisses oder Amtsgeheimnisses ein Zeugnisverweigerungsrecht haben und wenn sie nicht sich selbst oder einen Angehörigen durch ihre Aussage in die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung zu bringen glauben. Der Beschuldigte, Angeschuldigte bzw. Angeklagte im Strafverfahren hat (abgesehen von den Angaben zur Person, d. h. Name, Adresse u. Ä.) keinerlei Aussagepflicht; dies gilt auch schon gegenüber der Polizei.
Wissenschaft
News der Woche 13.12.2024
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Wissenschaft
Moore aus Moosen
Wenn die Wiedervernässung gelingt, sind Moore Kohlenstoffsenken und wertvolle Lebensräume zugleich. von OLIVER ABRAHAM Tiefe Gräben begleiten den Weg ins Amtsvenn-Hündfelder Moor, ihren Grund bedeckt eine trockene, dunkelgrüne Schicht aus getrocknetem Moos. Ein Pegel zeigt mit frisch angetrocknetem Schlamm, dass der Wasserstand...
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