Lexikon

Vernehmung

Verhör
das Befragen von Personen über ihre Person und bestimmte Vorgänge; besonders die Vernehmung von Zeugen (Zeugenvernehmung) und Sachverständigen, des Beschuldigten im Strafprozess, der Parteien im Zivilprozess (Parteivernehmung). Bei der Vernehmung ist jede Beeinflussung zu vermeiden, die Anwendung sog. psychologischer Beweismittel (z. B. Lügendetektor) ist verboten (§§ 136a, 69 Abs. 3 StPO); anders z. T. im Ausland (z. B. USA). Vor der Vernehmung ist der Beschuldigte zu belehren, dass es ihm freisteht, ob er sich zur Sache äußern will, und dass er vorher einen frei gewählten Verteidiger befragen darf. Zeugen und Sachverständige sind vor der Vernehmung über etwaige Zeugnisverweigerungsrechte zu belehren (§§ 136, 163a StPO). Ähnlich in Österreich und in der Schweiz.
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Wissenschaft

Gefühlte Zeit

Wie Gehirn und Körper unser Zeitempfinden hervorbringen. Von Tobias Hürter Eine halbe Stunde in der S-Bahn, müde und hungrig nach der Arbeit: eine gefühlte Ewigkeit. Eine halbe Stunde in der S-Bahn, ausgeschlafen und mit einer spannenden Lektüre in der Hand: Die Zeit rast. Nur nicht die Haltestelle verpassen. Das Zeitgefühl ist...

Wissenschaft

3D-Laserdruck mit Algen-Tinte

Winzlinge mit großem Potenzial für die Technik: Forschende haben aus mikroskopischen Algen „Tinte“ für den 3D-Laserdruck hergestellt und damit komplexe Mikrostrukturen gefertigt. Dabei konnten sie die natürliche Reaktionsfähigkeit der Algen-Substanzen auf Licht nutzen. Tests bestätigten, dass die 3D-Gebilde aus dem...

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