Lexikon
Vernehmung
Verhördas Befragen von Personen über ihre Person und bestimmte Vorgänge; besonders die Vernehmung von Zeugen (Zeugenvernehmung) und Sachverständigen, des Beschuldigten im Strafprozess, der Parteien im Zivilprozess (Parteivernehmung). Bei der Vernehmung ist jede Beeinflussung zu vermeiden, die Anwendung sog. psychologischer Beweismittel (z. B. Lügendetektor) ist verboten (§§ 136a, 69 Abs. 3 StPO); anders z. T. im Ausland (z. B. USA). Vor der Vernehmung ist der Beschuldigte zu belehren, dass es ihm freisteht, ob er sich zur Sache äußern will, und dass er vorher einen frei gewählten Verteidiger befragen darf. Zeugen und Sachverständige sind vor der Vernehmung über etwaige Zeugnisverweigerungsrechte zu belehren (§§ 136, 163a StPO). – Ähnlich in Österreich und in der Schweiz.
Wissenschaft
Herzenssache
Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufsystems können lebensbedrohlich sein. Doch die Herzmedizin hat in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte gemacht. von CLAUDIA EBERHARD-METZGER Das Herz schlägt zwei Zentimeter unter der Haut, leicht nach links versetzt hinter dem Brustbein zwischen der zweiten bis fünften Rippe. Es...
Wissenschaft
Winzigstes sichtbar gemacht
Neuartige Mikroskope erreichen fast atomare Auflösung. Das hilft etwa bei der Entwicklung von besseren Medikamenten. von REINHARD BREUER Wer Kleines und Kleinstes erkennen will, braucht Hilfe – ob Lesebrille, Fernglas oder Lupe. In der Wissenschaft sind seit mehr als 400 Jahren Lichtmikroskope in Gebrauch, und ihre...