Lexikon

Vernehmung

Verhör
das Befragen von Personen über ihre Person und bestimmte Vorgänge; besonders die Vernehmung von Zeugen (Zeugenvernehmung) und Sachverständigen, des Beschuldigten im Strafprozess, der Parteien im Zivilprozess (Parteivernehmung). Bei der Vernehmung ist jede Beeinflussung zu vermeiden, die Anwendung sog. psychologischer Beweismittel (z. B. Lügendetektor) ist verboten (§§ 136a, 69 Abs. 3 StPO); anders z. T. im Ausland (z. B. USA). Vor der Vernehmung ist der Beschuldigte zu belehren, dass es ihm freisteht, ob er sich zur Sache äußern will, und dass er vorher einen frei gewählten Verteidiger befragen darf. Zeugen und Sachverständige sind vor der Vernehmung über etwaige Zeugnisverweigerungsrechte zu belehren (§§ 136, 163a StPO). Ähnlich in Österreich und in der Schweiz.
Foto vom dicken Bauch eines Mannes
Wissenschaft

Bauchfett interagiert mit dem Immunsystem

Bauchfett gilt als unschön und ungesund. Allerdings handelt es sich dabei nicht um ein einheitliches Gewebe, sondern um verschiedene Depots, die sich in ihrer zellulären Zusammensetzung stark unterscheiden, wie eine neue Studie zeigt. Demnach enthält beispielsweise das Fett in der Nähe des Dickdarms eine ungewöhnlich hohe Anzahl...

Kosmologie
Wissenschaft

Die letzte Revolution – und die nächste

Der wissenschaftliche Fortschritt ist weder kontinuierlich noch konstant. In jüngerer Zeit scheint er sogar zu stagnieren. Ist die Kosmologie eine Ausnahme? von RÜDIGER VAAS Trotz enormer Anstrengungen und Mittel – Arbeitszeit, Geld, Technik, Rechenkapazitäten und so weiter – haben die Zahl und Rate fundamentaler neuer Einsichten...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch