Lexikon

Vernehmung

Verhör
das Befragen von Personen über ihre Person und bestimmte Vorgänge; besonders die Vernehmung von Zeugen (Zeugenvernehmung) und Sachverständigen, des Beschuldigten im Strafprozess, der Parteien im Zivilprozess (Parteivernehmung). Bei der Vernehmung ist jede Beeinflussung zu vermeiden, die Anwendung sog. psychologischer Beweismittel (z. B. Lügendetektor) ist verboten (§§ 136a, 69 Abs. 3 StPO); anders z. T. im Ausland (z. B. USA). Vor der Vernehmung ist der Beschuldigte zu belehren, dass es ihm freisteht, ob er sich zur Sache äußern will, und dass er vorher einen frei gewählten Verteidiger befragen darf. Zeugen und Sachverständige sind vor der Vernehmung über etwaige Zeugnisverweigerungsrechte zu belehren (§§ 136, 163a StPO). Ähnlich in Österreich und in der Schweiz.
Wissenschaft

Wie wirkt Koffein auf Ameisen?

Eine Tasse Kaffee regt die geistigen Fähigkeiten an, heißt es. Aus einer experimentellen Studie geht nun hervor, dass der verantwortliche Wirkstoff auch bei Ameisen diese Wirkung entfaltet: Unter dem Einfluss von Koffein können sich die Insekten demnach den Weg zu einer Belohnung besser einprägen. Dieser Effekt lässt sich...

Stärkeverdauung
Wissenschaft

Anpassung an stärkereiche Nahrung schon bei Frühmenschen

Das Enzym Amylase in unserem Speichel ermöglicht uns, Stärke bereits im Mund in Zucker aufzuspalten. Heutige Menschen besitzen zahlreiche Kopien des dafür verantwortlichen Gens. Doch wann hat es sich erstmals verdoppelt und damit die Grundlage für unsere kohlenhydratreiche Ernährung gelegt? Eine Studie zeigt nun, dass diese...

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