Lexikon
Hauptverhandlung
Kernstück des Strafverfahrens, in dem über die im Eröffnungsbeschluss zugelassene Anklage entschieden wird. Für die Urteilsfindung ist das Ergebnis der Hauptverhandlung maßgeblich; nur was in ihr vorgebracht wird, ist verwertbar. Die Hauptverhandlung ist mündlich und öffentlich; sie erfordert die ständige Anwesenheit des Gerichts, eines Vertreters der Staatsanwaltschaft und eines Protokollführers; soweit die Verteidigung notwendig ist, muss stets ein Verteidiger zugegen sein. Dem Aufruf der Zeugen und Sachverständigen und der Verlesung des Anklagesatzes (durch den Staatsanwalt) folgen die Vernehmung des Angeklagten, die Beweisaufnahme (besonders Zeugen- und Sachverständigenvernehmung, Augenscheinseinnahme), die Schlussvorträge (Plädoyers) der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, das letzte Wort des Angeklagten sowie Beratung, Abstimmung und mündliche Urteilsverkündung (beginnend mit der Formel „im Namen des Volkes“) mit kurzer Begründung und Rechtsmittelbelehrung durch den die Hauptverhandlung leitenden Gerichtsvorsitzenden (§§ 226–295 StPO).
Wissenschaft
Dunkle Dimensionen
An der Universität von Washington haben Physiker begonnen, ein gefeiertes Gesetz von Isaac Newton höchst genau unter die experimentelle Lupe zu nehmen. Gemeint ist der Vorschlag des Engländers, dass die Kraft zwischen zwei massiven Körpern von ihrem Abstand abhängt. In mathematischer Präzision lässt das Gravitationsgesetz die...
Wissenschaft
Wurm im Ohr
Wo Ohrwürmer herkommen und wie man sie wieder loswird, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Kennen Sie das: Im Radio hören Sie eine bekannte Melodie, vielleicht nur wenige Sekunden eines längeren Musikstücks, und schon hat sich die Tonfolge in Ihrem Kopf festgesetzt? Um Sie in der Folge nicht mehr loszulassen. Mal ist es der Refrain...