Lexikon

Hauptverhandlung

Kernstück des Strafverfahrens, in dem über die im Eröffnungsbeschluss zugelassene Anklage entschieden wird. Für die Urteilsfindung ist das Ergebnis der Hauptverhandlung maßgeblich; nur was in ihr vorgebracht wird, ist verwertbar. Die Hauptverhandlung ist mündlich und öffentlich; sie erfordert die ständige Anwesenheit des Gerichts, eines Vertreters der Staatsanwaltschaft und eines Protokollführers; soweit die Verteidigung notwendig ist, muss stets ein Verteidiger zugegen sein. Dem Aufruf der Zeugen und Sachverständigen und der Verlesung des Anklagesatzes (durch den Staatsanwalt) folgen die Vernehmung des Angeklagten, die Beweisaufnahme (besonders Zeugen- und Sachverständigenvernehmung, Augenscheinseinnahme), die Schlussvorträge (Plädoyers) der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, das letzte Wort des Angeklagten sowie Beratung, Abstimmung und mündliche Urteilsverkündung (beginnend mit der Formel „im Namen des Volkes“) mit kurzer Begründung und Rechtsmittelbelehrung durch den die Hauptverhandlung leitenden Gerichtsvorsitzenden (§§ 226295 StPO).
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Atomstrom aus der Batterie

Wir neigen dazu, radioaktives Material in erster Linie als gefährlich zu betrachten, und das aus guten Gründen. Dass es strahlt, bedeutet aber auch, dass es kontinuierlich Energie abgibt. Radioaktive Materialien eignen sich daher hervorragend für Batterien. Wird dabei ein Material mit einer langen Halbwertszeit verwendet, können...

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Frühchen: Bessere Hirnentwicklung nach Haut-zu-Haut-Kontakt

Babys brauchen Körperkontakt, um sich gut zu entwickeln. Das gilt insbesondere für Frühchen. Eine Studie deutet nun darauf hin, dass der direkte Haut-zu-Haut-Kontakt mit den Eltern sogar die Gehirnentwicklung der Frühgeborenen positiv beeinflussen könnte. Je länger und öfter ein Frühchen während der ersten Lebenswochen mit Mutter...

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