Lexikon
Waldheimer Prozesse
im Frühjahr 1950 in Waldheim vor Sonderstrafkammern durchgeführte Verfahren gegen 3324 Personen, die die UdSSR nach Auflösung ihrer deutschen Internierungslager (Konzentrationslager) der DDR zur Aburteilung übergeben hatte. Ihnen wurden Kriegs- und Naziverbrechen vorgeworfen. Die von der SED-Führung gelenkten Waldheimer Prozesse waren größtenteils nichtöffentlich. Eine Hauptverhandlung dauerte meist nur 30 Minuten; es gab keine Zeugen, praktisch keine Beweisaufnahme und nur in wenigen Ausnahmefällen Verteidiger. Obwohl den meisten Angeklagten eine strafrechtliche Schuld nicht nachgewiesen werden konnte, wurden alle verurteilt. Verhängt wurden 33 Todesurteile, von denen 24 vollstreckt wurden, im Übrigen hohe Freiheitsstrafen, darunter 146 lebenslängliche und 1901 zwischen 15 und 25 Jahren. – Mehrere Richter der Waldheimer Prozesse wurden nach dem Ende der DDR wegen Totschlags, Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung zu Haftstrafen verurteilt.
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