Lexikon

Waldheimer Prozesse

im Frühjahr 1950 in Waldheim vor Sonderstrafkammern durchgeführte Verfahren gegen 3324 Personen, die die UdSSR nach Auflösung ihrer deutschen Internierungslager (Konzentrationslager) der DDR zur Aburteilung übergeben hatte. Ihnen wurden Kriegs- und Naziverbrechen vorgeworfen. Die von der SED-Führung gelenkten Waldheimer Prozesse waren größtenteils nichtöffentlich. Eine Hauptverhandlung dauerte meist nur 30 Minuten; es gab keine Zeugen, praktisch keine Beweisaufnahme und nur in wenigen Ausnahmefällen Verteidiger. Obwohl den meisten Angeklagten eine strafrechtliche Schuld nicht nachgewiesen werden konnte, wurden alle verurteilt. Verhängt wurden 33 Todesurteile, von denen 24 vollstreckt wurden, im Übrigen hohe Freiheitsstrafen, darunter 146 lebenslängliche und 1901 zwischen 15 und 25 Jahren. Mehrere Richter der Waldheimer Prozesse wurden nach dem Ende der DDR wegen Totschlags, Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung zu Haftstrafen verurteilt.
Quantencomputer
Wissenschaft

Letztes Bollwerk gegen Datenraub

Der Quantencomputer kommt – 2030 könnte es so weit sein. Doch schon heute bedroht er die Datensicherheit im Netz. Dem wollen Forscher mit sogenannter Post-Quanten-Technologie vorbeugen. von BERND MÜLLER Sie haben Ihren Hausschlüssel verloren? Dann sollten Sie dringend das Schloss an Ihrer Haustür auswechseln lassen. Denn es...

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Wissenschaft

Faktorfischen

Früher wimmelte es in der Bioforschung nur so von „Faktoren“, weil vielfach nach folgendem Prinzip experimentiert wurde: Man stellte Extrakte von irgendetwas her, gab sie zu Zellen, Geweben oder Organismen – und plötzlich machten diese etwas, das sie ohne Extrakt nicht getan hatten. Ergo: In dem kruden Extrakt verbirgt sich...

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