Gesundheit A-Z

Betäubungsmittelkartei

Aufzeichnung über Erhalt, Bestand und Abgabe von Betäubungsmitteln an Patienten in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Apotheken bzw. der Verbleib von Betäubungsmitteln. Die Betäubungsmittelkartei muss nach einer Verordnung des Betäubungsmittelgesetzes auf einem Formblatt bzw. in einem besonderen Buch erfolgen und ist vom Apothekenleiter oder dem zuständigen Arzt/Zahnarzt regelmäßig zu kontrollieren. Dieser Nachweis muss drei Jahre aufbewahrt und bei Bedarf dem öffentlichen Gesundheitsdienst zur Einsicht vorgelegt werden.
Hitze, Abkühlung
Wissenschaft

Wie viel Hitze verträgt der Mensch?

Forschende untersuchen, was bei einem Hitzschlag im Körper passiert – und wie wir vorbeugen können. von MARTIN WILHELM ANGLER Kalifornien, im Juli 2019: Eine der größten Hitzewellen sucht die Bay Area heim. Auf einem Parkplatz in Palo Alto bricht eine alte Frau zusammen. Als die Sanitäter eintreffen, ist ihre Körpertemperatur auf...

Materialien, künstliche Intelligenz, KI
Wissenschaft

Eingebaute Intelligenz

Intelligente Materie soll nicht nur auf Umwelteinflüsse reagieren und sich daran anpassen können. Sie soll zudem lernfähig sein und ein Gedächtnis besitzen.

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