Gesundheit A-Z
Betäubungsmittelkartei
Aufzeichnung über Erhalt, Bestand und Abgabe von Betäubungsmitteln an Patienten in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Apotheken bzw. der Verbleib von Betäubungsmitteln. Die Betäubungsmittelkartei muss nach einer Verordnung des Betäubungsmittelgesetzes auf einem Formblatt bzw. in einem besonderen Buch erfolgen und ist vom Apothekenleiter oder dem zuständigen Arzt/Zahnarzt regelmäßig zu kontrollieren. Dieser Nachweis muss drei Jahre aufbewahrt und bei Bedarf dem öffentlichen Gesundheitsdienst zur Einsicht vorgelegt werden.

Wissenschaft
Ist der Streit um den Radius des Protons entschieden?
Wie groß Protonen sind, sorgt seit 2010 für Aufregung in der Teilchenphysik. Neue Erkenntnisse legen einen kleineren Wert nahe als früher angenommen. von DIRK EIDEMÜLLER Protonen gehören sind in allen Atomkernen enthalten. Der leichteste, Wasserstoff, besteht aus exakt einem Proton. Schwerere Atomkerne haben zusätzliche Protonen...

Wissenschaft
Schon Sechsjährige haben Geschlechter-Vorurteile
Sind Mädchen oder Jungen kompetenter? Diese Frage stellen sich Kinder oft schon, bevor sie in die Schule kommen. Doch sie beantworten dies für sich oft mit ungerechtfertigten Vorurteilen, wie eine neue Studie zeigt. Schon ab dem Alter von sechs Jahren denken Kinder demnach, dass Jungen in den MINT-Fächern Informatik sowie Technik...
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