Gesundheit A-Z
Betäubungsmittelkartei
Aufzeichnung über Erhalt, Bestand und Abgabe von Betäubungsmitteln an Patienten in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Apotheken bzw. der Verbleib von Betäubungsmitteln. Die Betäubungsmittelkartei muss nach einer Verordnung des Betäubungsmittelgesetzes auf einem Formblatt bzw. in einem besonderen Buch erfolgen und ist vom Apothekenleiter oder dem zuständigen Arzt/Zahnarzt regelmäßig zu kontrollieren. Dieser Nachweis muss drei Jahre aufbewahrt und bei Bedarf dem öffentlichen Gesundheitsdienst zur Einsicht vorgelegt werden.
Wissenschaft
Lassen sich Heuschreckenschwärme auch ohne Insektizide verhindern?
Schon die Bibel hält fest: Heuschrecken können eine Plage sein und Ernten vernichten. Denn Heuschrecken schwärmen bevorzugt in großen Gruppen aus. Dabei kommunizieren sie über Pheromone miteinander. Jetzt haben Forschende herausgefunden, welche Enzyme im Insektenkörper die Produktion dieser Pheromone regulieren – und mit welchen...
Wissenschaft
Warum Immuntherapien anfälliger für Infektionen machen
Immuntherapien gegen Krebs zielen darauf, das körpereigene Immunsystem gegen die Tumorzellen zu aktivieren. Zu den Nebenwirkungen zählt allerdings neben einem erhöhten Risiko für Autoimmunerkrankungen auch eine gesteigerte Anfälligkeit für Infekte. Ein Forschungsteam hat nun eine mögliche Erklärung für diesen unerwünschten Effekt...