Gesundheit A-Z
Betäubungsmittelkartei
Aufzeichnung über Erhalt, Bestand und Abgabe von Betäubungsmitteln an Patienten in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Apotheken bzw. der Verbleib von Betäubungsmitteln. Die Betäubungsmittelkartei muss nach einer Verordnung des Betäubungsmittelgesetzes auf einem Formblatt bzw. in einem besonderen Buch erfolgen und ist vom Apothekenleiter oder dem zuständigen Arzt/Zahnarzt regelmäßig zu kontrollieren. Dieser Nachweis muss drei Jahre aufbewahrt und bei Bedarf dem öffentlichen Gesundheitsdienst zur Einsicht vorgelegt werden.
Wissenschaft
Signale aus der Tiefe
Im Untergrund der Eifel geht es nicht so ruhig zu, wie es scheint. Geophysiker schätzen die Gefahr eines Vulkanausbruchs mithilfe zahlreicher Messmethoden ein. von KLAUS JACOB Wer in die Eifel fährt, denkt kaum an ein aktives Vulkangebiet. In dem Gebirge westlich von Koblenz gibt es keinen beeindruckenden Vulkankegel wie den Ätna...
Wissenschaft
Herzenssache
Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufsystems können lebensbedrohlich sein. Doch die Herzmedizin hat in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte gemacht. von CLAUDIA EBERHARD-METZGER Das Herz schlägt zwei Zentimeter unter der Haut, leicht nach links versetzt hinter dem Brustbein zwischen der zweiten bis fünften Rippe. Es...