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26. März 2002
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Wiesbaden
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Wiesbaden: Die mutmaßlichen Drahtzieher der Schwarzgeldaffäre der hessischen CDU müssen sich nicht wegen Untreue vor Gericht verantworten. Die Wirtschaftskammer des Wiesbadener Landgerichts lehnt die Eröffnung der Hauptverhandlung wegen Untreue gegen den früheren Bundesinnenminister und hessischen CDU-Chef Manfred Kanther (CDU) sowie den ehemaligen CDU-Schatzmeister Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein und den damaligen CDU-Finanzberater Horst Weyrauch ab. Keiner der Beschuldigten habe sich zu Lasten der hessischen CDU bereichert, zudem seien die Vorwürfe verjährt. Die Staatsanwaltschaft kündigt Beschwerde an.
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