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8. April 2002
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Karlsruhe
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Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von Minderheiten in Untersuchungsausschüssen. Danach war die Ablehnung von Beweisanträgen durch die rot-grüne Mehrheit im Parteispenden-Untersuchungsausschuss des Bundestages teilweise verfassungswidrig. Die CDU/CSU-Fraktion des Bundestages hatte geklagt, nachdem mehrere Anträge auf Anhörung von Spitzenpolitikern der SPD abgelehnt worden waren. Mit dem Urteil stellen die Karlsruher Richter klar, dass ein Viertel der Ausschussmitglieder ausreicht, um Beweisanträge zu stellen und damit die Vernehmung bestimmter Zeugen durchzusetzen.
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Industrie-Abgase können lokalen Schneefall fördern
Von Industrieanlagen ausgestoßene Abgase verschmutzen nicht nur die Luft, sie können auch das Wetter verändern, wie Klimaforscher herausgefunden haben. Die ausgestoßenen Partikel fördern demnach die Eisbildung in den Wolken und erzeugen dadurch vermehrt Schneefall im Lee der Fabriken. Durch diese Niederschläge reduziert sich in...
Wissenschaft
Wenn das Herz bricht
Wie ein gebrochenes Herz krank machen kann und was das mit einer Tintenfischfalle zu tun hat, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Die ältere Dame wird im Notarztwagen so schnell wie möglich mit Blaulicht und Signalhorn ins Krankenhaus gefahren. Vor einer halben Stunde hatte sie plötzlich über heftige Schmerzen im Brustkorb und...