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8. April 2002
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Karlsruhe
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Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von Minderheiten in Untersuchungsausschüssen. Danach war die Ablehnung von Beweisanträgen durch die rot-grüne Mehrheit im Parteispenden-Untersuchungsausschuss des Bundestages teilweise verfassungswidrig. Die CDU/CSU-Fraktion des Bundestages hatte geklagt, nachdem mehrere Anträge auf Anhörung von Spitzenpolitikern der SPD abgelehnt worden waren. Mit dem Urteil stellen die Karlsruher Richter klar, dass ein Viertel der Ausschussmitglieder ausreicht, um Beweisanträge zu stellen und damit die Vernehmung bestimmter Zeugen durchzusetzen.
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Gewaltige Erschütterungen prägten einst einen mächtigen Strom Asiens: Vor 2500 Jahren hat ein schweres Erdbeben abrupt den Hauptkanal des Ganges im heutigen Bangladesch verlagert, geht aus einer Studie hervor. Dies war wohl mit weiträumigen Überflutungen in der Deltaregion verbunden. Ein erneutes Ereignis dieser Art würde sich in...
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Hochwirksam desinfizieren
Neue ultraviolette Leuchtdioden können Viren, Bakterien und andere Keime in Gebäuden, Wasserleitungen und sogar an Patienten unschädlich machen. von DIRK EIDEMÜLLER Schon seit geraumer Zeit schlagen Mediziner weltweit Alarm. Der übermäßige Einsatz von Antibiotika sowohl in der Massentierhaltung als auch bei ungefährlichen...