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8. April 2002
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Karlsruhe
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Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von Minderheiten in Untersuchungsausschüssen. Danach war die Ablehnung von Beweisanträgen durch die rot-grüne Mehrheit im Parteispenden-Untersuchungsausschuss des Bundestages teilweise verfassungswidrig. Die CDU/CSU-Fraktion des Bundestages hatte geklagt, nachdem mehrere Anträge auf Anhörung von Spitzenpolitikern der SPD abgelehnt worden waren. Mit dem Urteil stellen die Karlsruher Richter klar, dass ein Viertel der Ausschussmitglieder ausreicht, um Beweisanträge zu stellen und damit die Vernehmung bestimmter Zeugen durchzusetzen.
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