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8. April 2002
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Karlsruhe
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Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von Minderheiten in Untersuchungsausschüssen. Danach war die Ablehnung von Beweisanträgen durch die rot-grüne Mehrheit im Parteispenden-Untersuchungsausschuss des Bundestages teilweise verfassungswidrig. Die CDU/CSU-Fraktion des Bundestages hatte geklagt, nachdem mehrere Anträge auf Anhörung von Spitzenpolitikern der SPD abgelehnt worden waren. Mit dem Urteil stellen die Karlsruher Richter klar, dass ein Viertel der Ausschussmitglieder ausreicht, um Beweisanträge zu stellen und damit die Vernehmung bestimmter Zeugen durchzusetzen.
Wissenschaft
Bernsteinfunde geben Einblick in die Lebenswelt Gondwanas
In Bernstein eingeschlossene Insekten und Pflanzenteile öffnen ein Fenster in vergangene Zeiten. Die meisten dieser Einschlüsse stammen allerdings von der Nordhalbkugel. Nun haben Forschende auch in Ecuador große Bernsteinvorkommen mit zahlreichen Einschlüssen entdeckt. Erhalten sind verschiedene Insekten sowie Spinnweben. Die...
Wissenschaft
Morgendlicher Kaffee könnte Herzgesundheit fördern
Für viele Menschen gehört der morgendliche Kaffee zur alltäglichen Routine. Eine Studie zeigt nun, dass diese Gewohnheit potenziell gut für die Gesundheit ist. Der Analyse zufolge hatten Personen, die üblicherweise morgens Kaffee trinken, ein geringeres Risiko, an Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder anderen Ursachen zu sterben, als...