Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Urlaub

Ur|laub
m.
arbeits oder dienstfreie Zeit
(Erholungs~, Arbeits~); U. beantragen, nehmen; in U. gehen, fahren; U. von der Familie
ugs., scherzh.
erholsames Fernsein von der Familie
Urlaub:
Das Wort
Urlaub
hat im Lauf der Jahrhunderte eine Bedeutungsverengung erfahren. Das althochdeutsche
urloub,
erstmals belegt im 8. Jahrhundert, und die mittelhochdeutsche Form
urloup
bedeuteten allgemein „Erlaubnis“. Das Wort ist eine Nominalbildung zu
erlauben, Urlaub
war mithin einst schlicht „das Erlaubte“. Bereits in mittelhochdeutscher Zeit wird es aber schon im Sinn von „Erlaubnis, wegzugehen“ verwendet, wenn in der Minnedichtung oder den Heldenepen der Ritter um
Urlaub
bittet, wenn er sich von seiner Dame oder seinem Herrn entfernen will. In der Neuzeit wurde
Urlaub
dann auf die vorübergehende Befreiung von einem Arbeits und Dienstverhältnis bezogen. In diesem Sinn benutzt es etwa schon Johann Wolfgang von Goethe (17491831). Seit 1918 finden sich tarifvertragliche Urlaubsregelungen. Heute ist
Urlaub
definiert als bezahlte Freizeit während eines Arbeits oder Dienstverhältnisses, also die „Erlaubnis“ des Arbeitgebers für eine bestimmte Zeit vom Arbeitsplatz wegzugehen. In Deutschland ist das einheitlich geregelt durch das
Bundesurlaubsgesetz
von 1963.
So entstanden Begriffe wie
Urlaubsschein,
den es zur Genehmigung auszufüllen gilt.
Urlaubsgeld
bezeichnet die Geldzuwendung des Arbeitgebers zur Urlaubszeit. Man tritt
Erholungsurlaub
an, um sich auszuruhen, oder
Bildungsurlaub,
um sich fortzubilden.
Erziehungsurlaub
(auch „Elternzeit“ genannt) steht Vater oder Mutter zu, um sich in den ersten drei Lebensjahren des Kindes intensiver um den Nachwuchs kümmern zu können. Für die Verbindung des Urlaubs mit einer Kur gibt es den Ausdruck
Kurlaub
.
Hafturlaub
nennt man die befristete Freilassung aus der Haft.
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