Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Urlaub
Ur|laubarbeits– oder dienstfreie Zeit
(Erholungs~, Arbeits~); U. beantragen, nehmen; in U. gehen, fahren; U. von der Familie
〈ugs., scherzh.〉
erholsames Fernsein von der Familie
Urlaub:
Das Wort– und Dienstverhältnis bezogen. In diesem Sinn benutzt es etwa schon Johann Wolfgang von Goethe (1749–1831). Seit 1918 finden sich tarifvertragliche Urlaubsregelungen. Heute ist definiert als bezahlte Freizeit während eines Arbeits– oder Dienstverhältnisses, also die „Erlaubnis“ des Arbeitgebers für eine bestimmte Zeit vom Arbeitsplatz wegzugehen. In Deutschland ist das einheitlich geregelt durch das von 1963.
So entstanden Begriffe wie den es zur Genehmigung auszufüllen gilt. bezeichnet die Geldzuwendung des Arbeitgebers zur Urlaubszeit. Man tritt an, um sich auszuruhen, oder um sich fortzubilden. (auch „Elternzeit“ genannt) steht Vater oder Mutter zu, um sich in den ersten drei Lebensjahren des Kindes intensiver um den Nachwuchs kümmern zu können. Für die Verbindung des Urlaubs mit einer Kur gibt es den Ausdruck . nennt man die befristete Freilassung aus der Haft.
hat im Lauf der Jahrhunderte eine Bedeutungsverengung erfahren. Das althochdeutsche erstmals belegt im 8. Jahrhundert, und die mittelhochdeutsche Form bedeuteten allgemein „Erlaubnis“. Das Wort ist eine Nominalbildung zu war mithin einst schlicht „das Erlaubte“. Bereits in mittelhochdeutscher Zeit wird es aber schon im Sinn von „Erlaubnis, wegzugehen“ verwendet, wenn in der Minnedichtung oder den Heldenepen der Ritter um bittet, wenn er sich von seiner Dame oder seinem Herrn entfernen will. In der Neuzeit wurde dann auf die vorübergehende Befreiung von einem ArbeitsSo entstanden Begriffe wie den es zur Genehmigung auszufüllen gilt. bezeichnet die Geldzuwendung des Arbeitgebers zur Urlaubszeit. Man tritt an, um sich auszuruhen, oder um sich fortzubilden. (auch „Elternzeit“ genannt) steht Vater oder Mutter zu, um sich in den ersten drei Lebensjahren des Kindes intensiver um den Nachwuchs kümmern zu können. Für die Verbindung des Urlaubs mit einer Kur gibt es den Ausdruck . nennt man die befristete Freilassung aus der Haft.

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