Lexikon
Pressefreiheit
das Grundrecht, ungehindert Presseerzeugnisse herzustellen und zu verbreiten. Die Pressegesetzgebung war im 19. Jahrhundert noch heftig umkämpft. Rechtsgrundlage war früher das Reichspressegesetz von 1874. Jetzige Grundlage bildet in der Bundesrepublik Deutschland Art. 5 GG, in dem u. a. die Zensur abgelehnt wird. Einschränkungen erfährt die Pressefreiheit u. a. durch allgemeine Gesetze zum Schutze der Jugend und durch das Recht der persönlichen Ehre. Die Verwirklichung der Pressefreiheit ist ein geistiges Element zur Meinungsbildung in der freiheitlich-demokratischen und pluralistischen Gesellschaft. Eine Gefährdung der Pressefreiheit ist auch in der Pressekonzentration zu sehen. – In
Österreich
ist die Pressefreiheit gewährleistet durch Art. 13 Staatsgrundgesetz 1867, Art. 149 BVerfG und das Pressegesetz 1922; in der Schweiz
durch Art. 17 der Bundesverfassung. Presserecht.
Wissenschaft
Troja und die Spur des Goldes
Vor 4500 Jahren tauschten die Mächtigen der Welt Güter, Ideen und – das zeigen jüngste Forschungen – jede Menge Gold.
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Wissenschaft
Komplexe Tätowierungen auf Mumien in Peru entdeckt
Tattoos sind ein uralter und bis heute beliebter Körperschmuck. In der präkolumbischen Chancay-Kultur in Südamerika hatten sie offenbar eine größere Bedeutung als bislang gedacht. Denn auf der Haut von rund 1 200 Jahre alten Mumien aus Peru haben Forschende feingliedrige Tätowierungen aus komplexen Mustern entdeckt. Die Tinte war...