Lexikon

Pressefreiheit

das Grundrecht, ungehindert Presseerzeugnisse herzustellen und zu verbreiten. Die Pressegesetzgebung war im 19. Jahrhundert noch heftig umkämpft. Rechtsgrundlage war früher das Reichspressegesetz von 1874. Jetzige Grundlage bildet in der Bundesrepublik Deutschland Art. 5 GG, in dem u. a. die Zensur abgelehnt wird. Einschränkungen erfährt die Pressefreiheit u. a. durch allgemeine Gesetze zum Schutze der Jugend und durch das Recht der persönlichen Ehre. Die Verwirklichung der Pressefreiheit ist ein geistiges Element zur Meinungsbildung in der freiheitlich-demokratischen und pluralistischen Gesellschaft. Eine Gefährdung der Pressefreiheit ist auch in der Pressekonzentration zu sehen. In
Österreich
ist die Pressefreiheit gewährleistet durch Art. 13 Staatsgrundgesetz 1867, Art. 149 BVerfG und das Pressegesetz 1922; in der
Schweiz
durch Art. 17 der Bundesverfassung. Presserecht.
Operation, Holomedizin
Wissenschaft

Eine Leber aus Licht

Dreidimensionale virtuelle Darstellungen von inneren Organen helfen Chirurgen dabei, schwierige Operationen präzise zu planen und sicher zu bewerkstelligen. von TIM SCHRÖDER „Austherapiert“ hieß es für Antonia D. vor vier Jahren. Der Darmkrebs hatte gestreut und in ihrer Leber Metastasen gebildet – an Stellen, die kaum zu...

Lacrymaria olor
Wissenschaft

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Nur 40 Mikrometer misst die Mikrobe Lacrymaria olor. Doch wenn das einzellige Lebewesen Beute wahrnimmt, kann es seinen Hals innerhalb von Sekunden auf das 30-fache der eigenen Körperlänge ausfahren. Eine Studie zeigt nun, wie das möglich ist: Demnach ist die Membran am Hals des Einzellers im Ruhezustand auf komplexe Weise...

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