Lexikon
Pressefreiheit
das Grundrecht, ungehindert Presseerzeugnisse herzustellen und zu verbreiten. Die Pressegesetzgebung war im 19. Jahrhundert noch heftig umkämpft. Rechtsgrundlage war früher das Reichspressegesetz von 1874. Jetzige Grundlage bildet in der Bundesrepublik Deutschland Art. 5 GG, in dem u. a. die Zensur abgelehnt wird. Einschränkungen erfährt die Pressefreiheit u. a. durch allgemeine Gesetze zum Schutze der Jugend und durch das Recht der persönlichen Ehre. Die Verwirklichung der Pressefreiheit ist ein geistiges Element zur Meinungsbildung in der freiheitlich-demokratischen und pluralistischen Gesellschaft. Eine Gefährdung der Pressefreiheit ist auch in der Pressekonzentration zu sehen. – In
Österreich
ist die Pressefreiheit gewährleistet durch Art. 13 Staatsgrundgesetz 1867, Art. 149 BVerfG und das Pressegesetz 1922; in der Schweiz
durch Art. 17 der Bundesverfassung. Presserecht.
Wissenschaft
Wer ist der bessere Möbelschlepper – Mensch oder Ameise?
Ameisen sind für ihr kollektives, koordiniertes Trageverhalten und ihre Intelligenz bekannt. Aber sind sie einzeln oder in der Gruppe schlauer? Das haben Forscher in einem Experiment getestet. Demnach finden Ameisen als Kollektiv bessere Lösungen für ein Problem als alleine. Sie manövrieren einen sperrigen Gegenstand effektiver...
Wissenschaft
Einfangen und einsperren
Weltweit haben Forscher Techniken entwickelt, um CO2 einzufangen und dauerhaft zu binden. In Deutschland waren sie bislang verpönt, doch auch hier soll nun der rechtliche Rahmen für ihren Einsatz geschaffen werden. von HARTMUT NETZ Die klimaneutrale Zukunft der Zementindustrie beginnt in Brevik, 150 Kilometer südlich der...