Daten der Weltgeschichte

1639, Selbstisolation nach außen bis 1854

Japan

Isolation: Die Gesetze zur Absperrung nach außen werden angesichts der europäischen Expansion in Asien massiv verschärft. Keine ausländischen Schiffe dürfen japanische Häfen anlaufen. Lediglich ein geringes Kontingent wird Chinesen und Niederländern zugestanden, die über die Insel Deshima im Hafen von Nagasaki staatlich kontrollierten Handel betreiben dürfen. Japanern wird bei Todesstrafe das Verlassen des Inselreiches untersagt. Bis 1854 dauert die Selbstisolation an.

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