Wahrig Herkunftswörterbuch

klagen

das Wort geht auf
mhd.
klagen,
ahd.
klagon, klagen zurück und stellt sich neben
avest.
garəz „klagen“ und
mittelir.
glám „Geschrei“; die ursprüngliche Bedeutung war „jammern, wehklagen“, in althochdeutscher Zeit bekam das Wort dann auch die in der Rechtssprache wichtige Bedeutung „beschuldigen, anklagen“; dieses könnte sich daraus entwickelt haben, dass in früheren Zeiten das Wehgeschrei nach einem Vergehen rechtlich vorgesehen war; Quelle des Wortes ist vermutlich die
idg.
Wurzel *gal „rufen, schreien“
Nahaufnahme einer Biene auf Wabenoberfläche.
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