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Welche Versicherungen sind nötig?

Die Risiken, die Sie eingehen, wenn Sie eine eigene Firma gründen, sind nicht unerheblich. Investieren Sie doch eine ganze Menge Zeit, Energie und auch Geld. Gerade am Anfang hängt die Existenz am seidenen Faden und ein simpler Rohrbruch im Warenlager kann schon das Aus bedeuten. Aber auch ein Autounfall, der einen mehrwöchigen Krankenhausaufenthalt notwendig macht, ist eine Gefahr für das Weiterbestehen des Betriebes. Für solche Fälle können Sie sich sowohl mit Personen- als auch mit Sachversicherungen absichern.

Persönliche Vorsorge

Die Arbeitskraft von Existenzgründern und Unternehmern ist ihr wichtigstes Kapital. In den ersten Jahren nach der Betriebsgründung ist die Firma von der Leistungsfähigkeit ihres Inhabers besonders abhängig. Die Absicherung gegen Risiken ist daher außerordentlich wichtig, damit eine plötzliche Arbeitsunfähigkeit oder eine dauerhafte Krankheit nicht zum Ruin führt. Zunächst sollten die wirklich existenzbedrohenden Risiken rund um die Person des Unternehmers abgedeckt sein: eine ausreichende Versorgung im Krankheitsfall, Rentenzahlungen für den Fall der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Auch an Ihre Altersvorsorge sollten Sie denken.

Die Krankenversicherung

Wenn Sie vor der Unternehmensgründung angestellt gewesen sind, waren Sie über Ihren Arbeitgeber krankenversichert. Er hat auch die Hälfte der Beiträge für Sie bezahlt. Als Unternehmer müssen Sie sich selbst versichern. Die Krankenversicherung sollte dabei nicht nur Arztbesuche und eine medizinische Versorgung abdecken. Denken Sie auch an die Zeit, die Sie möglicherweise krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Das betrifft vor allem die ersten sechs Krankheitswochen, für die ein Angestellter Lohnfortzahlung vom Artbeitgeber erhält. Werden Sie dagegen als Selbstständiger krank, verdienen Sie in der Regel kein Geld. Unternehmer sollten daher neben einer Krankenversicherung auf jeden Fall eine Krankentagegeldversicherung abschließen.

Als Selbstständiger sind Sie nicht krankenversicherungspflichtig. Sie können sich nur bei einer privaten Krankenkasse versichern. Ausnahme: Waren Sie vor Ihrer selbstständigen Tätigkeit angestellt und pflichtversichert, können Sie sich und Ihre Familienmitglieder auch freiwillig bei Ihrer bisherigen oder einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung weiter versichern. Der Beitrag wird dann nach den jährlichen Einkünften berechnet.

Auf den ersten Blick mögen die Beiträge für die private Krankenversicherung günstiger erscheinen. Doch die Prämie sollte bei der Wahl der Versicherung nicht allein ausschlaggebend sein. Bevor Sie sich zum Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung entschließen, sollten Sie die folgenden Punkte beachten:

  • Wer seine gesetzliche Versicherung verlässt, kann dort als Selbstständiger nicht wieder Mitglied werden.
  • Bei einer privaten Krankenversicherung sind die Beiträge für jüngere Versicherte oft günstiger als in gesetzlichen Kassen. Allerdings steigen Sie mit zunehmendem Alter. Jede zusätzliche Leistung wie eine bessere Unterbringung im Krankenhaus, bedeutet auch höhere Beiträge.
  • Auch die Familienplanung spielt eine Rolle. Nichtberufstätige Ehepartner und Kinder sind nicht wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch mitversichert. Sie müssen für jedes Familienmitglied eine eigene Versicherung abschließen - und bezahlen.
  • Eine Kombination aus gesetzlicher und privater Versicherung ist möglich. Wenn Ihnen die gesetzlichen Kassenleistungen nicht ausreichen, können Sie private Zusatzversicherungen wie zum Beispiel Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung oder Krankentagegeld abschließen.

Krankentagegeld
Wer als Selbstständiger vorübergehend arbeitsunfähig ist, hat in dieser Zeit meist Einkommenseinbußen. Ein Krankentagegeld kann diese ausgleichen. Es kann über eine freiwillige gesetzliche oder eine private Versicherung beantragt werden. Vergleichen Sie die Anbieter - es gibt erhebliche Preisunterschiede! Im Krankheitsfall bekommen Sie dann beispielsweise 80 Prozent ihrer üblichen Einkünfte ausgezahlt. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie in dieser Zeit nicht bezahlen. Gesetzliche Versicherungen zahlen Krankentagegeld für zirka eineinhalb Jahre aus, private erfahrungsgemäß bis zu zwei Jahren oder bis zur Feststellung einer Berufsunfähigkeit.

Grundsätzlich sollte das Tagegeld mit einer gewissen Karenzzeit vereinbart werden, also mit einem Leistungsbeginn, der zwei, drei oder mehr Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit liegt. Die Beiträge für derartige Tarife sind erheblich niedriger als bei solchen mit sofort beginnender Leistung. Die Ausfallzeit zuvor lässt sich in aller Regel mit eigenen Mitteln überstehen.

Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung

Erwerbsunfähig ist, wer nur noch im Rahmen der Geringfügigkeitsgrenze, das entspricht einem 325-Euro-Arbeitsverhältnis, einsetzbar ist. Berufsunfähig ist, wer im Vergleich zu einem Gesunden nur noch "unter halbschichtig" - weniger als vier Stunden pro Tag - leistungsfähig ist.

Bei Abschluss einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung sollten sich Unternehmer unbedingt beraten lassen. Wer zuvor angestellt gewesen ist, war durch die gesetzliche Rentenversicherung gleichzeitig auch bei Berufsunfähigkeit versichert. Ihre bisher erworbenen Ansprüche aus der gesetzlichen Rente sollten Sie zu "retten" versuchen . Selbstständige verlieren - sofern sie nicht sorgfältig planen - nach zwei Jahren die Ansprüche auf Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrenten. Außerdem decken die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung lediglich eine Grundversorgung ab: meist nur bis zu 50 Prozent des Bedarfs. Zudem sollten Sie daran denken, dass die Krankentagegeldversicherung üblicherweise erlischt, wenn Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit vorliegt oder ein Rentenantrag gestellt wurde.

Bei der Auswahl des Versicherers sollten Sie vor allem auf eine ausreichende Leistungsdauer der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente achten. Gesetzliche Erwerbsminderungsrenten werden maximal bis zur Vollendung des 65. Lebensjahrs gezahlt, dann werden sie in die Altersrente umgewandelt. Private Versicherungen sollten sich an dieser Versicherungs- und Leistungsdauer orientieren, mindestens aber bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs vereinbart werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird meist als Zusatz zu einer Lebens- oder Rentenversicherung angeboten. Die meisten Versicherer bieten natürlich auch eine separate Police an - aber die ist meist teurer.

Unfallversicherung für Beruf und Freizeit

Eine wichtige Ergänzung zu allen anderen Versicherungen ist die Unfallversicherung.

Die jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften bieten eine freiwillige Versicherung für den Unternehmer und mitarbeitende Ehepartner an. Die Leistung gilt allerdings nur für Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Wegeunfälle. Darüber hinaus gibt es private betriebliche Gruppen-Unfallversicherungsverträge. Sie sichern Mitarbeiter und Familienangehörige im Berufs- und Freizeitbereich ab.

Unfallversicherungen sind deshalb wichtig, weil sie bereits in Fällen Leistungen anbieten, in denen die Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung noch nicht "zuständig" ist. Eine private Berufsunfähigkeitsrente gibt es erst ab 50 Prozent Erwerbsminderung. Die Leistung der Unternehmerversicherung beginnt dagegen ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit. Die Leistung der privaten Unfallversicherung beginnt schon mit dem geringsten feststellbaren Invaliditätsgrad, also bereits bei einem Prozent. Auch Unfälle beim Sport und in der Freizeit sind dabei abgedeckt. Gerade für Sie als Unternehmer ist eine solche Absicherung sehr wichtig. Stößt Ihnen beim Sport etwas zu und können Sie dadurch nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten, müssten Sie die Folgen für Ihre Firma ganz alleine tragen. Für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie wäre ebenfalls nicht gesorgt.

Die Versicherungssumme kann deshalb nicht hoch genug angesetzt werden. Minimum für einen Selbstständigen sollten 250.000 Euro sein. Achtung: Die Prämien der verschiedenen Unfallversicherer schwanken um bis zu 300 Prozent. Das Angebot vieler Versicherer bezieht sich nicht nur auf die Absicherung der Arbeitskraft, sondern häufig auch auf weniger wichtige Leistungen, wie z.B. Unfallkrankenhaustagegeld oder Genesungsgeld.

Lebensversicherung

Vergessen Sie keinesfalls die Absicherung von Hinterbliebenen durch eine Lebensversicherung. Zur finanziellen Absicherung der Familie für den Fall eines vorzeitigen Todes des Familienernährers eignet sich am besten eine Risikolebensversicherung, die mit dem Tod des Versicherten fällig wird. Höhe und Dauer des Versicherungsschutzes sind individuell vereinbar. Eine wichtige Ergänzung kann der Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sein. Die zusätzliche Beitragsbelastung bei derartigen Verträgen hält sich hierfür in Grenzen.

Alternative: kapitalbildende Lebensversicherungen. Sie sind die Verbindung einer Risikolebensversicherung mit einer Art Sparvertrag. Diese Kombination sichert zum einen die Hinterbliebenen und bietet zugleich eine Art Altersvorsorge für den Versicherten. Zu einem vorher bestimmten Zeitpunkt (meist das 65. Lebensjahr) bekommen Sie die Versicherungssumme ausbezahlt - entweder als einmalige Summe oder auch als monatliche "Renten"-Zahlungen. Auch wenn die Kapitallebensversicherung zu einem der beliebtesten Versicherungsprodukte in Deutschland gehört, raten die meisten Experten davon ab: Gerade als Altersvorsorge lohne sich die Lebensversicherung nicht, weil sie viel weniger Rendite erwirtschafte als andere Geldanlagen.

Alterssicherung

Selbstständige Unternehmer sollten rechtzeitig den Aufbau ihrer Altersversorgung planen. Die Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung, die Sie in der Zeit als Arbeitnehmer erworben hat, bleiben erhalten, sofern Sie vorher mindestens fünf Jahre lang eingezahlt haben. Mit der Vollendung des 65. Lebensjahres bekommen Sie also trotz Selbstständigkeit eine Altersrente. Die Höhe dieser Rente ist abhängig von der Versicherungsdauer und der Höhe des versicherungspflichtigen Einkommens während dieser Zeit. Auch als Selbstständiger können Sie weiterhin gesetzlich rentenversichert bleiben. Lassen Sie sich jedoch vorab beraten, ob es sich lohnt, freiwillig Beiträge zu zahlen.

Die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung deckt für den Selbstständigen normalerweise nur eine Grundversorgung ab. Um im Alter ausreichend abgesichert zu sein, sollten er daher für weitere Rücklagen sorgen: durch Geldanlagen wie Sparverträge, Investmentfonds, Immobilienbesitz, kapitalbildende Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen.

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