Wahrig Synonymwörterbuch
Bann
- Ausschluss, Kirchenausschluss, Verdammung, Exkommunikation, Verwünschung, Verurteilung, Verfluchung, Acht, Ächtung, Verdikt, Bulle, Boykott
- → Zauber
Bann: Verbannt oder gebannt?
Mit Bann wird ursprünglich der Ausschluss eines Einzelnen oder einer Minderheit aus einer Gemeinschaft bezeichnet, um die als legitim angesehene Ordnung aufrechtzuerhalten. Die Kirche praktiziert den Bann als Buß– und Strafverfahren gegen Häretiker: Bann bedeutet hier also Kirchenausschluss und Exkommunikation.
Im weltlichen Bereich ging dies mit gesellschaftlicher Brandmarkung einher, der Ächtung. Jemanden in Acht und Bann schlagen bedeutet also, eine Person vollkommen auszugrenzen.
Vor diesem Hintergrund wird Bann heute allgemein für Verdammung, Verwünschung, Verurteilung gebraucht. Außerdem leiten sich unterschiedliche zusammengesetzte Begriffe von diesem Ausdruck her: Bannmeile nennt man den Sperrbezirk um Gebäude von Parlament und Regierung, innerhalb dessen nicht demonstriert werden darf. Dadurch soll die freie Ausübung des Abgeordnetenmandats ohne Druck von außen gewährleistet werden.
Das Wort Bannwald bezeichnet Waldstücke, die aus Gründen des Umwelt– und Naturschutzes besonders geschützt sind. Auf die alte germanische Vorstellung von Bann als magischem Bann, mit dem Dämonen ausgetrieben wurden, geht die Verwendung des Wortes im übertragenen Sinn von Zauber zurück. So können eine Person, eine Sache oder ein Thema jemanden (ganz) in Bann schlagen. Ein Mensch kann zum Beispiel im Bann einer Musik stehen. Man kann einer Sache wie gebannt zuhören oder zuschauen. In allen Fällen wird damit ausgedrückt, dass es um besonders starke und intensive Eindrücke geht.
Im weltlichen Bereich ging dies mit gesellschaftlicher Brandmarkung einher, der Ächtung. Jemanden in Acht und Bann schlagen bedeutet also, eine Person vollkommen auszugrenzen.
Vor diesem Hintergrund wird Bann heute allgemein für Verdammung, Verwünschung, Verurteilung gebraucht. Außerdem leiten sich unterschiedliche zusammengesetzte Begriffe von diesem Ausdruck her: Bannmeile nennt man den Sperrbezirk um Gebäude von Parlament und Regierung, innerhalb dessen nicht demonstriert werden darf. Dadurch soll die freie Ausübung des Abgeordnetenmandats ohne Druck von außen gewährleistet werden.
Das Wort Bannwald bezeichnet Waldstücke, die aus Gründen des Umwelt– und Naturschutzes besonders geschützt sind. Auf die alte germanische Vorstellung von Bann als magischem Bann, mit dem Dämonen ausgetrieben wurden, geht die Verwendung des Wortes im übertragenen Sinn von Zauber zurück. So können eine Person, eine Sache oder ein Thema jemanden (ganz) in Bann schlagen. Ein Mensch kann zum Beispiel im Bann einer Musik stehen. Man kann einer Sache wie gebannt zuhören oder zuschauen. In allen Fällen wird damit ausgedrückt, dass es um besonders starke und intensive Eindrücke geht.
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