Wahrig Herkunftswörterbuch

vogelfrei
Ein häufiges Missverständnis begleitet die Redewendung jemanden für vogelfrei erklären „für hilf und schutzlos erklären“. Diese alte Formel aus dem späten 15. bzw. frühen 16. Jahrhundert, die im weitesten Sinne der Rechtssprache zugehörig war, bedeutet nämlich nicht „frei wie ein Vogel sein, auf den jeder schießen darf“, denn die Vogeljagd gehörte zum sogenannten Wildbann, dem königlichen Jagdrecht: Ursprünglich war diese Jagdform dem König vorbehalten. Vielmehr bezieht sich das Wort vogelfrei darauf, was mit dem Körper des Geächteten nach dessen Ableben geschah: Diesem nämlich versagte man das Grab und überließ ihn den aasfressenden Vögeln auf dem Schindanger. Es handelt sich hier um die Lehnübersetzung der
lat.
Formel avibus permissus „den Vögeln erlaubt“.
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