Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
achten/ächten:
kommt dagegen aus dem sprachlich verwandten althochdeutschen , daraus wird mittelhochdeutsch „(öffentlich gebotene) Verfolgung“. Die war eine bereits in der althochdeutschen Rechtssprache vorkommende Strafe bei schwer wiegenden Verbrechen, die der Todesstrafe gleichkam. Der wurde rechtlos und vogelfrei und konnte von jedermann getötet werden. Die so genannte galt für das ganze Gebiet des Alten Reichs und konnte vom König bzw. Kaiser, dem obersten Gericht oder dazu privilegierten Fürsten verhängt werden. Der Ausdruck rührt daher, dass die Acht in der Regel mit dem Kirchenbann verbunden war, also dem Ausschluss aus der Gemeinschaft der Kirche.
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